EU: Arbeitslosengeld für Grenzgänger nur am Wohnort
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 18/04/2013 um 00:04
Immer mehr Menschen wohnen in einem EU-Staat und arbeiten aber in einem anderen. Doch was passiert, wenn einem solchen Grenzgänger der Arbeitsplatz gekündigt wird?
Welcher Staat ist für den Arbeitslosen zuständig, vermittelt ggf. einen neuen Job und wer zahlt Arbeitslosengeld?
Mit diesen Fragen hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung befasst.
Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann demnach nur in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, Arbeitslosenunterstützung beziehen.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt entschieden (Az.: C-443/11).
Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer persönlich oder beruflich noch eng mit dem Nachbarland verbunden sei, wo er zuletzt gearbeitet hatte.
Hintergrund war die Klage dreier Niederländer, die in Belgien oder Deutschland gewohnt, aber in den Niederlanden gearbeitet haben.
Als die Grenzgänger arbeitslos wurden, beantragten sie bei den niederländischen Behörden Arbeitslosenunterstützung.
Die Behörden lehnten die Anträge jedoch ab und verwiesen die Arbeitslosen auf die Behörden ihres Wohnortes in Deutschland.
Nach einer 2004 in Kraft getretenen EU-Verordnung sei für die Gewährung der Arbeitslosenunterstützung der Wohnsitzstaat maßgeblich.
Die Beschäftigten könnten dennoch im Land ihres letzten Arbeitsplatzes an staatlichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilnehmen.
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adastra
Der sachlogische Zusammenhang müsste doch sein: Ich bekomme Arbeitslosengeld von dem Staat, an den ich auch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt habe, egal also, wo ich Steuern entrichte. Nur mal so eine Idee...
ich bin auch der meinung,das jeder grenzgänger seine steuern da zahlt,wo er auch arbeitet.ich wohne in deutschland,arbeite in lux und zahle ergo auch meine steuern in lux.sollte dann auch mein arbeitslosengeld aus lux erhalten. und so sollte es auch mit den franzosen sein,die in frankreich wohnen und in deutschland arbeiten.es kann doch nicht sein,das die franzosen so bevorugt werden bei der steuer,da sie die steuer vom lon in frankreich bezahlen.
pendler111
Edsi, was hältst Du davon, wenn Grenzgänger einfach weniger Lohnsteuer zahlen?
Oder dass Stellen in Lux einfach von Luxemburgern anstelle von Grenzgängern besetzt werden auch, wenn diese weniger qualifiziert sein sollten?
Ich nehme an "edsi6" ist garkein Grenzgänger.
Es soll ja auch Luxemburger geben, die in Deutschland wohnen, aber in Luxemburg gemeldet sind.:wink:
Das Kindergeld ist aber mit der Lohnsteuer eng verwoben .... zumindest in Deutschland.
Edi, willst du uns denn auch daran teilhaben lassen warum du das so findest?
edsi6
Ich finden es sehr Kluge vom EUGH Rechtlich Arbeitlosengeld im Wohnland zu machen und dies müsste auch sein fürs Kindergeld :bigsmile: