EU: Deutschland muss Riester-Rente nachbessern

Die Bundesrepublik muss Teile der Riester-Rente nachbessern. Das urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und entsprach damit einer Klage der EU-Kommission. So seien Regelungen unzulässig, welche die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränken. Zuvor mussten Rentner die Riester-Förderung zurückzahlen, wenn sie ins Ausland umzogen. Unzulässig sei außerdem, dass EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, keine Riester-Förderung erhalten.

Der EuGH kippte auch die Bestimmungen, nach denen die Riesterförderung für Wohneigentum im Ausland nicht gilt. Außerdem beanstandete das Gericht die Bestimmung, wonach mehrere Zehntausend EU-Bürger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, nicht riestern dürfen.

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