Firmen müssen Mitarbeiter-Info an Steuerbehörde liefern
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 28/01/2015 um 00:01
Der automatische Austausch von Steuerdaten der Länder innerhalb der EU betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Mitarbeiter.
Darüber berichtet die Zeitung L´Essentiel.
Demnach müssen Unternehmen die Finanzbehörden über die Bezüge ihrer Angestellten informieren.
Ist ein Mitarbeiter Grenzgänger, werden die Angaben an das jeweilige Finanzämter des Wohnlandes übermittelt.
Dem Bericht zufolge gilt die Regelung sogar rückwirkend für das Jahr 2014.
Gerade bei Grenzgängern wüssten viele Unternehmen nicht, wie sie mit den neuen Richtlinien umgehen sollen.
Dabei geht es zum Beispiel um die Angabe der Arbeitstage, die in Luxemburg oder im Auslandsaufenthalt versteuert werden.
In dieser Sache gab es seit dem Jahr ein neues Doppelsteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg.
Viele Unternehmen haben aber bislang in der Ausweisung der Lohnsteuer keinen Unterschied gemacht, wo die Mitarbeiter ihr Einkommen zu versteuern haben und es einfach alles in Luxemburg versteuert.
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@Nachtfalke
Ich habe nie behauptet, Sie würden nur Blödsinn schreiben. Falls das so rübergekommen ist, tut es mir leid.
Ich habe lediglich zitiert, was laut Angaben des Finanzamts Trier gilt, und danach ist die Aussage, daß man als verheirateter Grenzpendler grundsätzlich eine Steuererklärung erstellen muß, falsch, siehe Link.
In dem von Ihnen genannten Zeitungsartikel wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Finanzamt in erster Linie bei Ehepaaren mit Steuerklasse 3 des in Deutschland beschäftigten Ehepartners ganz genau hinsieht. Was ist mit Steuerklasse 4?
Im Zweifelsfall würde ich einen Steuerberater hinzuziehen, wenn mir die Auskünfte bzw. die Forderungen des Finanzamts nicht reichen bzw. ungerechtfertigt erscheinen, und mich nicht auf halbgare Informationen in Internetforen oder Zeitungsartikeln verlassen.
Hallo zusammen,
ich hoffe hier ließt kein Steuerfahnder mit :-).
Hier mal ein Text der ziemlich gut ist, wann was gemacht werden muss:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3011
Ich habe mal den entscheiden Text herausgeschnitten:
Arbeitsort ausschließlich in Luxemburg – Wohnen in Deutschland, ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte
•Lediger Arbeitnehmer: Ein Lediger arbeitet im Angestelltenverhältnis (z.B. als Bankangestellter, Krankenpfleger oder Lehrer) in Luxemburg und hat sonst keine anderen Einkünfte. Sein Lohn wird in Luxemburg versteuert (Lohnsteuerabzug). In Deutschland besteht keine Steuererklärungspflicht.
•Verheiratete: Ist der Angestellte verheiratet und die Ehefrau hat Einkünfte in Deutschland, so sind beide zusammen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt abzugeben. Die Einkünfte des Ehemanns werden als sog. „Progressionseinkünfte“ angegeben...
Und nochmal ein Text aus dem Volksfreund, mit kleinem Hinweis auch wie die Steuerfahndung sucht :-):
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/mehrwert/aktuell/Heute-im-Volksfreund-Worauf-Grenzgaenger-bei-ihrer-Steuererklaerung-achten-muessen;art8049,3477898
Und für alle die, die immer noch sagen, Sie bräuchten nicht und ich würde ja nur Blödsinn reden (FriedrichB, ich habe es geschrieben, allerdings etwas später): "Stimmt Ihr habt Recht!"
Gruß
Hallo zusammen,
ich hoffe hier ließt kein Steuerfahnder mit :-).
Hier mal ein Text der ziemlich gut ist, wann was gemacht werden muss:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3011
Ich habe mal den entscheiden Text herausgeschnitten:
Arbeitsort ausschließlich in Luxemburg – Wohnen in Deutschland, ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte
•Lediger Arbeitnehmer: Ein Lediger arbeitet im Angestelltenverhältnis (z.B. als Bankangestellter, Krankenpfleger oder Lehrer) in Luxemburg und hat sonst keine anderen Einkünfte. Sein Lohn wird in Luxemburg versteuert (Lohnsteuerabzug). In Deutschland besteht keine Steuererklärungspflicht.
•Verheiratete: Ist der Angestellte verheiratet und die Ehefrau hat Einkünfte in Deutschland, so sind beide zusammen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt abzugeben. Die Einkünfte des Ehemanns werden als sog. „Progressionseinkünfte“ angegeben...
Und nochmal ein Text aus dem Volksfreund, mit kleinem Hinweis auch wie die Steuerfahndung sucht :-):
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/mehrwert/aktuell/Heute-im-Volksfreund-Worauf-Grenzgaenger-bei-ihrer-Steuererklaerung-achten-muessen;art8049,3477898
Und für alle die, die immer noch sagen, Sie bräuchten nicht und ich würde ja nur Blödsinn reden (FriedrichB, ich habe es geschrieben, allerdings etwas später): "Stimmt Ihr habt Recht!"
Gruß
info
Nebenbei ein Hinweis. Wer in Deutschland lebt muss eine Steuererklärung machen. Das ist nun mal Gesetz und davon kann man nur durch eine schriftliche Genehmigung vom Finanzamt entbunden werden.
Wer diese Genehmigung nicht hat muss eine Erklärung machen und der Familienstand ist dabei nicht von Bedeutung.
info
Lustig wird es für diejenigen die 2014 Steuern zahlen müssen. Die werden im ersten Schritt 5 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung machen müssen und wenn das in Summe mehr als 2500 Euro sind geht die Frist sogar hoch auf 10 Jahre für die Steuererklärungen. Der Betrag geht dann an die BuStra und wir mit min 100% Strafzuschlag versehen.
Wer in der Luxemburger Erklärung ein Büroraum daheim angibt ist sowieso reif, weil mit der Angabe bereits bestätigt wird das ein erheblicher Teil daheim gearbeitet wurde.
Ich bin seit 2013 verheiratet und musst nun auch eine Steuererklärung in D abgeben, obwohl ich dort keinerlei Einkünfte habe und wir nicht gemeinsam veranlagt sind.
Bei der ersten Steuererklärung kam natürlich bei mir ausser Nullen nix raus und ich habe dem Trierer Finanzamt gleich geschrieben, dass ich zukünftig gerne auf die Steuererklärung in D verzichten würde, da sich an der Situation nichts ändern wird.
Als Antwort kam aber, dass ich auf jeden Fall immer eine Steuererklärung in D machen müsste. :-(
Schaoten
@Lilie49
hier aus dem o.a. Link vom FA Trier (Folie 30):
2. Arbeitnehmer:
2.2. Arbeitnehmer Wohnsitz in D - Sitz Arbeitgeber in Lux.
keine Erklärungspflicht, wenn Tätigkeit zu 100 % in Luxemburg ausgeübt
wird oder an weniger als 20 Tagen im Kalenderjahr (geringere Grenze
bei unterjähriger Tätigkeit für lux. Arbeitgeber – siehe Folie 9)
Steuererklärungspflicht in D nur bei anderen inländischen Einkünften
des Arbeitnehmers oder seines Ehegatten (außer Kapitalerträge)
Inländische Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer
(Abgeltungsteuer). Ausländische Kapitalerträge über Sparerfreibetrag
lösen Erklärungspflicht aus.
Erklär schriftlich deinen Fall oder ruf mal da an. Dann hören die auf mit der Aufforderung ...
Lilli49
Nicht nur wenn man verheiratet ist ist man verpflichtet als Grenzgänger eine Steuererklärung abzugeben,
so wie mir das Finanzamt mitgeteilt hat bin ich als Arbeitnehmer generell verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben auch wenn ich nur ausländische Einkünfte habe.
Dies mache ich nun auch bereits seit einigen Jahren obwohl ich in Deutschland kein Einkommen habe und somit auch keine Steuern zahlen muß.
Ich werde jedes Jahr aufs neue vom Finanzamt aufgefordert meine Steuererklärung abzugeben.
@FriedrichB
Ok, hast Recht. Die Aussage so wie er sie geschrieben hat ist nicht korrekt (bzw. unvollständig).
@player
Das habe ich auch genauso verstanden, auch wenn er das nicht geschrieben hat. Dennoch ist die Aussage, daß man als Grenzpendler grundsätzlich eine Steuererklärung in Deutschland erstellen muß, wenn man verheiratet ist, falsch.
@FriedrichB
Nachtfalke hat geschrieben, das er verheiratet ist und eine Steuererklärung in D machen muss.
Das deutet darauf hin das seine Frau inländische Einkünfte erzielt und ist also erst mal nicht unbedingt Unsinn ;).
Aus dem gleichen Grund muss ich auch eine Steuererklärung machen.
@Nachtfalke wegen "Ich muss eine Steuererklärung in Deutschland machen, da ich verheiratet bin!"
Das ist Unsinn. Erst wenn die Bagatellgrenze von 20 Arbeitstagen in Deutschland erreicht wird und/oder andere inländische Einkünfte erzielt wurden (außer inländischen Kapitalerträgen, für die bereits von den Banken unter Berücksichtigung des Freibetrags die Steuern abgeführt werden), ist eine Steuererklärung Pflicht.
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/luxemburg/antworten/13/index.html
Schaoten
In den meisten Fällen macht die Meldung dann auch nicht die Firma selbst - sondern die Fiduciare, die sich um die Gehaltsabrechnungen kümmert....kommt halt auf Grösse des Unternehmens an.
Schaoten
@henkel
hier der Auszug aus der o.a. EU-Direktive:
SECTION II
Mandatory automatic exchange of information
Article 8
Scope and conditions of mandatory automatic exchange of information
1. The competent authority of each Member State shall, by automatic exchange, communicate to the competent authority of any other Member State, information regarding taxable periods as from 1 January 2014 that is available concerning residents in that other Member State, on the following specific categories of income and capital as they are to be understood under the national legislation of the Member State which communicates the information:
(a) income from employment;
...
(d) pensions;
...
D.h. der Arbeitgeber meldet an den Luxemburger Staat, der wiederum an die jeweiligen Behörden des anderen Staates meldet.
Hier mal noch eine kleiner Auszug einer Broschüre:
Timing for the automatic exchange of information:
- Starting point: income of the year 2014
- Reporting by Luxembourg company to Luxembourg tax authorities
Deadlines: Salary & Pension = End of February 2015 for 2014 income
Reporting by Luxembourg tax authorithies to other EU Member States tax authorities
Deadline: End of June 2015
henkel12
Es gibt inzwischen viele, die ausschließlich Einkommen aus unselbständiger Arbeit aus Luxemburg beziehen. Wenn also keine weitere Einkunftsart besteht, gab es bisher auch keinen Kontakt zu deutschen Steuerbehörden. Da es in Deutschland auf diese Einkommen auch kein Steuerrecht gibt, wäre eine Meldung nicht nur ärgerlich sondern auch überflüssig.
Hallo zusammen,
nur so am Rande, da es für mich momentan so rüber kommt, dass hier viele keine Steuererklärung in Deutschland machen.
Ich muss eine Steuererklärung in Deutschland machen, da ich verheiratet bin! Ich nehme mal an, das sind einige von euch auch, daher wundert es mich, dass hier viele so einen Aufschrei machen.
Gruß
henkel12
Bis jetzt ist mir immer noch nicht klar, was der AG melden muss. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass alle Gehälter von Grenzgängern - also auch die in Luxemburg endbesteuerten - gemeldet werden müssen.
Schaoten
Leider ja. Man sich halt bewusst sein, ob eine Steuerpflicht in DE besteht oder nicht. Wenn ja, muss man auch diese Einkünfte in einer dt. Steuererklärung angeben - auch wenn man bislang keine gemacht hat. Gilt ja auch für andere Einkunftsarten (Vermietung & Verpachtung, Kapitalerträge).
Das blöde ist ja, jetzt noch schlafende Hunde zu wecken. Aber wenn dein Arbeitgeber gemeldet hat, dass Du über 19 TAge in DE gearbeitet hast, und das Finanzamt prüft, ob da du auch eine Steuerklärung dementsrechend abgegeben hast oder nicht, hast du sonst ein Problem. Aktuell vielleicht noch nicht, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzämter im Moment so viel Zeit haben (die winken ja die "normalen Selbstanzeigen" ohne grosse Kontrolle aktuell so durch), das dieses Jahr schon zu prüfen - aber irgendwann bestimmt....zumal das FA Trier ja der grosse Antreiber für die 19 Tage Regelung war.
Am besten mal eine Steuerberater über die weitere Vorgehensweise befragen, falls Du betroffen bist. Und lass dir mal von deinem Arbeitgeber sagen, was die gemeldet haben.
Mehrsau
@Schaoten: Das heisst Klartext, dass der Arbeitnehmer das angeben müsste? Der AN müsste sich also beim Finanzamt melden?
Schaoten
@Mehrsau
Schau mal den Link oben von Finanzamt Trier (Folie 22) - da ist es erklärt:
"Bereitschaftsdienst
Bei einem bezahlten Sich-zur-Verfügung-Halten wird die Arbeitsleistung dort erbracht, wo sich der Arbeitnehmertatsächlich aufhält."
Schaoten
@htcomputer
Das dt. Finanzamt geht es schon was, an falls du Einkommen hast, dass in DE steuerpflichtig ist. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit aus Luxemburg, wird dann in DE relevant, wenn es die 19 Tage Regel betrifft. Diese 19 Tage-Regelung wurde gerne mal "vergessen" - das geht jetzt nicht mehr.
Für Fragen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens ist die Seite des FA Trier hilfreich:
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf
Hier die EU-Direktive w/ des Infoaustausches - allerdings auf Englisch
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:064:0001:0012:En:PDF
Scheene weekend
Mehrsau
Ich habe gerade versucht mich durch dieses Doppelbesteuerungsabkommen zu lesen. Dummerweise ist es größtenteils Fachchinesisch. Wie sieht es im Detail mit Bereitschaftsdienst aus? Angenommen jemand bekommt Geld dafür, dass er daheim wartet bis was passiert?
htcomputer
Ich finde es wird versucht den Leuten so viel Geld wie möglich aus der Tasche zu ziehen.
Besonders unsere liebes Finanzamt in Deutschland kriegt den Hals nie Voll. Und ich bin auch der Meinung das es das Finanzamt nichts angeht was ich in Luxemburg verdiene.
MRedZac
Das wäre eigentlich Grund genug per sofort das Arbeiten einzustellen und sich fortan mittels Hartz IV und Sozialhilfe ein schönes Leben zu machen. Was geht das deutsche Finanzamt an, was ich irgendwo zu Luxemburg verdiene ? - Wenns der Ermittlung des Steuersatzes dient, dann bitteschön aber nur für jene, die in Deutschland dann überhaupt noch ein der Steuer zu unterwerfendes Einkommen haben, aber nicht einfach so pauschal...
Hallo,
laut meinem Arbeitgeber, müssen sie zukünftig Gehälter nach Deutschland melden. Klar, ab 20 Tagen, wird dann eben weniger gemeldet.
Eine Steuererklärung in Deutschland muss ich sowieso machen. Da steht dann ebenfalls drin, wie viel ich Brutto etc... verdient habe.
Gruß
henkel12
Was soll denn da gemeldet werden? Das Einkommen der nicht in Luxemburg verbrachten Arbeitstage? Das Gesamteinkommen? Meines Wissens geht diese Information an die Luxemburger Finanzbehörde.
Wenn der Arbeitgeber selbst Auslandsarbeitstage nicht erfasst, kann er auch nichts melden. Er und der Arbeitnehmer laufen dann jedoch Gefahr, bei einer Kontrolle des Zolls aufzufallen.
Dieser Bericht wirft ja nur Fragen auf statt welche zu beantworten.