Der automatische Austausch von Steuerdaten der Länder innerhalb der EU betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Mitarbeiter.
Darüber berichtet die Zeitung L´Essentiel.

Demnach müssen Unternehmen die Finanzbehörden über die Bezüge ihrer Angestellten informieren.
Ist ein Mitarbeiter Grenzgänger, werden die Angaben an das jeweilige Finanzämter des Wohnlandes übermittelt.

Dem Bericht zufolge gilt die Regelung sogar rückwirkend für das Jahr 2014.
Gerade bei Grenzgängern wüssten viele Unternehmen nicht, wie sie mit den neuen Richtlinien umgehen sollen.
Dabei geht es zum Beispiel um die Angabe der Arbeitstage, die in Luxemburg oder im Auslandsaufenthalt versteuert werden.
In dieser Sache gab es seit dem Jahr ein neues Doppelsteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg.
Viele Unternehmen haben aber bislang in der Ausweisung der Lohnsteuer keinen Unterschied gemacht, wo die Mitarbeiter ihr Einkommen zu versteuern haben und es einfach alles in Luxemburg  versteuert.