Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und Deutschland vom 23. August 1958 mit Ergänzungsprotokoll vom 16. Juni 1973 und dem rezenten Revisionsprotokoll vom 11. Dezember 2009 sieht vor, dass die Renten aus dem Privatsektor im Wohnsitzland und die Pensionen aus dem öffentlichen Dienst im Herkunftsland zu besteuern sind.

Rentner(innen) mit Wohnsitz in Deutschland mit luxemburgischen Renten aus dem Privatsektor (CNAP – Caisse Nationale d’Assurance Pension) sind somit in Deutschland steuerpflichtig, wogegen Pensionäre mit Wohnsitz in Deutschland mit einer luxemburgischen Pension aus dem öffentlichen Dienst in Luxemburg besteuert werden.

Die Besteuerung der Rente ist momentan in fast allen Fällen in Deutschland günstiger als in Luxemburg, da für die Besteuerung der jetzt schon bezogenen Renten hohe Steuerfreibeträge geltend gemacht werden können.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 23. April 2012 zwischen Luxemburg und Deutschland sieht vor, dass die Besteuerung der Rente in Zukunft im Herkunftsland vorgenommen wird (Quellenstaatsprinzip).

Demnach wären Rentner(innen) mit Wohnsitz in Deutschland mit luxemburgischen Renten aus dem Privatsektor nun in Luxemburg zu besteuern. Für Pensionäre mit Wohnsitz in Deutschland, die eine luxemburgische Pension (aus dem öffentlichen Dienst) beziehen, ändert sich an der Besteuerung nichts.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt jedoch nicht für das Steuerjahr 2013, sondern wird voraussichtlich erst für das Steuerjahr 2014 Gültigkeit haben. Die Ratifizierungsurkunden wurden nämlich bis dato noch nicht zwischen den beiden Ländern ausgetauscht, so dass dieses neue DBA noch nicht angewandt werden kann.

Artikel 30 des neuen DBA hält genauer gesagt fest, dass:

  • die beiden nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren müssen
  • die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht werden müssen
  • die Anwendung des DBA erst ab dem Folgejahr (nach Austausch der Urkunden) erfolgt.

Der deutsche Bundestag gab seine Zustimmung bereits am 25. Oktober 2012. Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat hierzu noch nicht abgestimmt. Folglich konnten die Ratifizierungsurkunden noch nicht ausgetauscht werden.

Das bedeutet für Rentner(innen) mit Wohnsitz in Deutschland werden also die luxemburgischen Renten aus dem Privatsektor auch 2013 weiterhin in Deutschland besteuert werden und erst frühestens 2014 in Luxemburg besteuert werden. Für Pensionäre mit Wohnsitz in Deutschland, die eine luxemburgische Pension (aus dem öffentlichen Dienst) beziehen, werden weiterhin in Luxemburg besteuert.

Quelle: LCGB