Alle Grenzpendler, die in Deutschland wohnen und in Luxemburg angestellt sind, versteuern ihr Einkommen aus dieser Zeit weiterhin in Luxemburg – auch, wenn sie via Telearbeit im Homeoffice sind.
Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass sie aufgrund der Pandemie von Zuhause aus arbeiten.

Das meldet der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier auf seiner Homepage, nachdem er vorab die offizielle Information aus dem Bundesministerium für Finanzen erhalten hatte.
„Ich freue mich, dass Luxemburg und Deutschland weiterhin partnerschaftlich auf die Situation Zehntausender Arbeitnehmer bei uns in der Großregion Rücksicht nehmen”, so Steier.

Demnach gilt die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Ausnahme von der 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Grenzpendler auch im Juli 2020.

Relevanter Artikel: Belgien und Frankreich verlängern Vereinbarung fürs Home-Office bei Grenzgängern

Änderung noch nicht absehbar

Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bzgl. der Steuer gilt seit dem 3. April 2020 eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg.
Sie wird so lange verlängert, bis eine der Vertragsparteien sie wieder aufkündigt.
Die dabei gilt eine Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Folgemonats.
Eine Aufkündigung ist derzeit noch nicht geschehen und auch laut Aussage des Bundesfinanzministeriums im Moment nicht absehbar.