Deutsche Grenzgänger die in Luxemburg arbeiten, sollten sich mit dem neuen Steuerrecht des Großherzogtums vertraut machen, sonst zahlen sie womöglich drauf.

2018 hat sich für Grenzgänger sogar einiges gebessert. So kann neuerdings die Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert werden.

Auch eine Zusammenveranlagung ist unter veränderten Einkommenshöhen möglich.
Ganz wichtig. Die Steuerverwaltung Luxemburgs hat einen Steuerrechner auf ihrer Internetseite installiert, der auch die Systematik für Grenzgänger berücksichtigt.

Eine Veranstaltung der Partner:
Arbeitskammer des Saarlandes
Arbeitnehmerkammer Luxemburg
Stadt Trier im Rahmen des EU-Projektes Task Force Grenzgänger 2.0

Die Infoveranstaltung findet statt am:
Donnerstag, 22. März 2018

Beginn: 18.30 Uhr

Ort der Veranstaltung:
Cefos

12 Rue des Château
5516 Remich, Luxemburg