Kind des Lebensgefährten eines Grenzgängers
Veröffentlicht
par
Eddy Thor
die 30/07/2021 |
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Wie aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. April 2020 hervorgeht, könnte die Zukunftskasse dem Grenzarbeiter die Zahlung von Kindergeld für die Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners, zu denen kein Abstammungsverhältnis besteht, nicht verweigern, wenn nachgewiesen wird, daß er für deren Unterhalt aufkommt, und es obliegt der Verwaltung oder dem nationalen Gericht, die Wirklichkeit dieses Unterhalts festzustellen.
In einem ersten Urteil im Jahr 2021, hatte das Oberste Schiedsgericht der Sozialversicherung (CSSS) objektive Kriterien festgelegt, die bei der Prüfung der Einhaltung der Unterhaltsbedingungen für ein Kind zu berücksichtigen sind, darunter insbesondere die Berufstätigkeit der leiblichen Eltern, die Sorgerechtsregelung für das betreffende Kind und die mögliche Zahlung von Unterhalt.
Gemäß den Bestimmungen des EuGH-Urteils und den festgelegten Kriterien durch das Oberste Schiedsgericht, hat unsere Kasse die seit April 2020 eingereichten Anträge auf Kindergeld zugunsten der Kinder des Lebenspartners oder Ehegatten bearbeitet.
Vor kurzem hat das Oberste Schiedsgericht die Richtigkeit der derzeitigen Bearbeitung dieser Akten durch die Kasse bestätigt, deren Analyse mehrere objektive Elemente umfasst (berufliche Tätigkeit, Sorgerechtsregelungen, Unterhalt).
Die Tatsache, daß der Arbeitnehmer mit den Kindern seines Ehegatten oder Lebenspartners einen gemeinsamen Wohnsitz hat, reicht daher für sich allein nicht aus, um nachzuweisen, daß er für deren Unterhalt sorgt.
Auch die von der Gegenseite angeführte unzureichende Höhe des Unterhalts wurde als Nachweis für eine Beteiligung am Unterhalt durch den Arbeitnehmer zurückgewiesen.
Das Obergericht wies auch die Argumente zurück, wonach das Gesetz von 2016 „illegal“ sei oder, daß die Zahlung seit August 2016 zugunsten aller ehemaligen Begünstigten wiederaufgenommen werden sollte, dies entgegen einer fälschlichen Darstellung eines zuständigen Anwalts in mehreren Akten. (Quelle: Zukunftskees)










































