Das Gesetz über die Reform des Kindergeldes von August 2016 sah ursprünglich vor, dass das Recht auf Kindergeld aus Luxemburg nur noch für biologische und adoptierte Kinder von Grenzgängern besteht.

Letzte Woche hat das Conseil arbitral de la Sécurité Sociale (CASS) in einem bestimmten Fall entschieden, dass das Kindergeld für die Kinder des Lebensgefährten eines Grenzgängers, die im Haushalt der in Luxemburg beschäftigten Person leben, weitergezahlt werden muss.

Doch Die Behörden sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Die Zukunftskasse hat darüber informiert, dass sie gegen dieses Urteil in Berufung gehen wird und bis auf Weiteres nur Kindergeld zugunsten von biologischen oder adoptiven Kindern von Grenzgängern zahlen wird.