In der Grenzregion kommt es immer wieder vor, dass aufgrund einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung der Sozialversicherungsstatus von Mitarbeitern geändert wird.

In Luxemburg angemeldete Mitarbeiter erfüllen nicht die Voraussetzungen der EU-Richtlinie 883/2004, d. h. sie arbeiten mehr als 25 % im Wohnsitzland Deutschland. Diese werden dann rückwirkend von der luxemburger Sozialversicherung abgemeldet. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber rückwirkend Beiträge in das deutsche Rentensystem einzahlen.

Wie steht es nun mit der Rückabwicklung in Luxemburg? 

In einem aktuellen Fall beruft sich die CCSS auf die 5-jährige Verjährungsvorschrift. Dem Arbeitgeber wurden die Beiträge daher nur für die letzten fünf Jahre zurückerstattet, nicht aber für den ganzen Prüfungszeitraum. Im konkreten Falle ging es um mehrere EUR 100.000,00.

Muss der Arbeitgeber sich damit zufriedengeben?

Die Lösung ergibt sich aus der oben genannten EU-Richtlinie. Sinn der Richtlinie ist die Harmonisierung der nationalstaatlichen Sozialversicherungsgesetze. Es darf folglich keine Mehrbelastung für die Akteure aufgrund der Grenzen entstehen. 

Dies ergibt sich aus dem Sinn, insbesondere aus den Grundsätzen in der Präambel der EU-Richtlinie. 

Würde man das Ergebnis also so stehen lassen, hätte der Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum in zwei verschiedene nationale Rentensysteme eingezahlt. Er wäre somit doppelt belastet. Dies ist durch die EU-Richtlinie nicht gewollt. Hier ist auch ausdrücklich geregelt, dass es nur eine Zuordnung zu einem Land geben darf, nicht jedoch zu zwei Ländern.

Davon unabhängig ist die Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer durch diese Regelung eine Doppelrente für den gleichen Zeitraum in zwei Ländern erhielte. 

Ebenfalls nicht gewollt sein kann es, dass sich nationalen Sozialversicherungen durch die sozialrechtliche Problematik durch Verjährungsvorschriften bereichern, also Beiträge einbehalten ohne Gegenleistungen zu erbringen.
Die Angelegenheit wird derzeit von der CCSS, aufgrund unserer Intervention hin, neu geprüft. 

Die Fälle sind durchaus in der Grenzregion nicht selten. Wir werden über das Ergebnis berichten.

Quelle: Steuerlux