Luxemburger Sparkasse stellt Anzeige gegen Unbekannt
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 03/11/2015 um 00:11
Wie der Spiegel berichtet, hat das Land Nordrhein-Westfalen für 5 Millionen Euro eine Steuerdaten CD gekauft. Dabei handelt es sich Daten der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat (BCEE). Diese 1856 gegründete Sparkasse gehört dem luxemburgischen Staat. Die Ermittlungen gegen Kunden und Mitarbeiter der Bank sind bereits angelaufen. Auf der Steuer CD sollen Informationen über Deals im Wert von über 70 Milliarden Euro sein, insgesamt über 50.000 Transaktionen. Diese Qualität der Daten rechtfertige den hohen Kaufpreis der Steuer CD, so die nordrhein-westfälischen Behörden. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung hat sich bisher für das Bundesland gelohnt. Insgesamt hat NRW schon mehr als 2 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen. Bundesweit schätzt man die Mehreinnahmen durch den Steuer CD Ankauf auf ca. 5 Milliarden Euro. Außerdem haben sich ca. 120.000 Deutsche als Steuerhinterzieher angezeigt.
Laut Spiegel handelt es sich in diesem Fall der BCEE „um das klassische Verstecken von Schwarzgeldern“ und um das Vortäuschen von Geschäftsvorgängen, die zu ungerechtfertigten Kapitalertragssteuererstattungen führten.
Die Luxemburger Sparkasse weist jegliche Schuld von sich. Alle Geschäfte würden gemäß der Luxemburger und internationaler Regeln und Gesetze abgewickelt
In diesem Fall seinen sensible Bankdaten weitergereicht worden und es handele sich um einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Deshalb habe man Klage gegen „Unbekannt“ eingereicht, erklärte die Bank in einer Pressemitteilung.
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"Daten sind keine Sache und können folglich nicht gestohlen werden. Im übrigen, wenn ich dir was stehle, dann ist es bei dir nicht mehr da, die Daten sind bei der Bank ja noch da und darum handelt es sich um eine illegale Kopie."
Das stimmt teilweise. Daten sind immaterielle Wirtschaftsgüter und unterliegen unter Zuhilfenahme
von anderen Rechten (u.a. Urheberrecht) auch dem Sachenrecht und werden durch das GG als Eigentum geschützt. In Luxembourg gibt es dazu auch Gesetze, ich nenn sie mal dazugehörigen Hilfsgesetze" wie das droit d`auteur.
Du hast Recht, dass die Daten noch bei der Bank sind und nicht weg. Das ist ein grundsätzliches Thema vieler Diskussionen bezgl. IWG.
Schaoten
Na ja, mal generell gesagt, stelle ich subjektiv doch manches in Frage, was die Justiz für legal oder illegal erklärt.
In diesem konkreten Fall geht es ja um Cum-/Ex Geschäfte - da sollte aber eigentlich den Beteiligten klar gewesen sein, dass es nicht in Ordnung sein kann, wenn man sich die KeSt doppelt erstatten lässt. Ausser es handelt sich bei den 55.000 "Kunden" um Investoren eines BCEE Fonds - ob die wohl gewusst haben, was die Fondsmanager so treiben??? Aber solange das alles Spekulation ist, warten wir doch mal noch weitere Fakten ab....
Das ist die Notwehr des Staates gegenüber Steuerhinterziehern! Und wie erwähnt: die Justiz hält es für legal. Damit ist alles gesagt.
Wenn du dich über die ach so schlimme Regierung auskotzen willst, wähle bitte ein anderes Thema/Forum.
Gerry1
Ich glaube es wird Zeit das die Kavallerie endlich mal losreitet.
Es ist eben wie immer ... der Wistleblower wird gejagt und die Mafia halt sich schadlos..
info
@MRedZack
Wenn du schon mit " Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit" argumentierst dann solltes du diese wenigstens vorher lesen und versuchen im Grundsatz zu verstehen.
Daten sind keine Sache und können folglich nicht gestohlen werden. Im übrigen, wenn ich dir was stehle, dann ist es bei dir nicht mehr da, die Daten sind bei der Bank ja noch da und darum handelt es sich um eine illegale Kopie.
Nebenbei, das höchste deutsche Finanzgericht hat im Grundsatzurteil bestätigt das der Ankauf absolut legal ist - was möchtest du uns jetzt genau mitteilen?
Für mich klingt das eher nach Panik von jemanden der selbst betroffen sein könnte.
ps - die Regierungskritik bestätige ich jedoch zu 100%
Eine ehrliche Bank? Ich schmeiß mich weg vor lachen.
Wer hier korrupter ist muss noch ausgelost werden.
Die Luxemburger Sparkasse weist jegliche Schuld von sich. Alle Geschäfte würden gemäß der Luxemburger und internationaler Regeln und Gesetze abgewickelt
In diesem Fall seinen sensible Bankdaten weitergereicht worden und es handele sich um einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Deshalb habe man Klage gegen „Unbekannt“ eingereicht, erklärte die Bank in einer Pressemitteilung.
MRedZac
Es kann nicht angehen, dass der deutsche Staat hier unter dem Deckmäntelchen der Steuerschuld ganz offensichtlich und vor aller Augen ungestraft Hehlerei betreibt ! - Es wird Zeit, dass diese Praxis ein Ende findet. Eben nicht jedes Mittel ist recht, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und schon gar nicht der Diebstahl von fremden Datensätzen aus einem per Gesetz geschütztem (Bankgeheimnis !) Fundus. Wer so etwas stiehlt/stehlen lässt, das mit Steuergeldern bezahlt und dann auch noch verwendet, der darf sich im Umkehrschluss dann aber auch nicht darüber beschweren, wenn geheime Staatsdokumente oder peinliche Pornofilmchen manchen Politikers auf Wikileaks auftauchen - besser hat mans nicht verdient. Die momentane Regierung in Deutschland ist zu einer korrupten Verbrecherbande mutiert, die demokratische Grundrechte und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit begonnen hat mit Füßen zu treten - Im Sinne der Demokratie ist das jedenfalls schon lange nicht mehr, was Merkel und Konsorten sich da abhalten...
henkel12
Wenn die BCEE ihren Kunden geholfen haben sollte sogenannte cum-ex Geschäfte zum Schaden des deutschen Fiskus abzuwickeln, so handelt es sich hierbei um Beihilfe zum Betrug. Auch wenn die deutsche Steuergesetzgebung hier eine Lücke hatte, ist es nicht automatisch rechtens, diese auszunutzen. Wenn dies durch Bankmitarbeiter gemacht wurde, wäre es sogar ein schwerer Fall, da hier ein Irrtum ausgeschlossen werden könnte.
Sollten bei der Datenlieferung auch sonstige Kundendaten sein, wird sich der deutsche Fiskus über den "Beifang" freuen und es wird wieder vermehrt zu Selbstanzeigen kommen.
Aber auch die Wirtschaftsprüfer könnten ein Problem bekommen wenn die Quellenangabe ("Steuerexperte eines ausländischen Börsenmaklers") korrekt ist. Entschädigungsforderungen der BCEE gegen den Arbeitgeber dieser Quelle könnten die Folge sein.