Die Finanzhilfen für ein Hochschulstudium in Luxemburg sind nicht allein für die Luxemburger reserviert. Die Kinder der Erwerbstätigen, die Grenzgänger sind, haben auch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.

Trotz allem müssen die Kinder der Grenzgänger gewisse Bedingungen erfüllen, um eine Studienbeihilfe in Luxemburg zu erhalten. Und sie müssen alle Antragsschritte für die Studienbeihilfe in ihrem Wohnsitzland gemacht haben.

Was sind die Höhen der Studienbeihilfen in Luxemburg?

Die Finanzhilfen in Luxemburg unterteilen sich in mehrere Teile:

  • Eine Grundbeihilfe: 2.000 €;
  • Eine Mobilitätsbeihilfe (wenn der Student ein Studium in einem anderen Land als seinem Wohnsitzland macht und wenn er Miete bezahlt): 2.000 €;
  • Eine Beihilfe nach sozialen Kriterien (hängt von dem totalen Jahreseinkommen des Haushaltes ab, zu dem der Student gehört): von 0 bis 3.000 €;
  • Eine Familienbeihilfe (wird nur gewährt, wenn der Student Brüder und Schwestern hat, die ebenfalls eine luxemburgische Finanzhilfe beziehen): 500 €;
  • Ein Studienkredit (optional): 6.500 € bis 9.500 €;
  • Einschreibungsgebühren: 0 € bis 1.850 € (in Form einer Beihilfe) und 0 € bis 1.850 € (in Form eines Kredits).

Das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung gibt den Studenten die Möglichkeit, die Finanzhilfe, auf die sie ein Recht haben,  selbst zu berechnen, dank eines Simulators auf ihrer Seite. Hier kommen Sie zum Simulator.