1. Die Kosten für den Kaufvertrag (oder die Notarkosten).

Diese nehmen drei verschiedene Formen an. Dazu zählen die Honorare des Notars und seiner Mitarbeiter, die Rückzahlung der aufgelaufenen Kosten für die für den Verkauf benötigten Dienstleistungen und Dokumente (Grundbuch, Vermessung usw.) und die Registrierungs- und Eintragungsgebühren für die Administration de l’Enregistrement et des Domaines.

In Luxemburg betragen diese Gebühren 7% des Kaufpreises, im Falle des Kaufs einer privaten Immobilie gibt es jedoch einen Nachlass in Form einer Steuergutschrift in Höhe von maximal 20.000 € (40.000 € bei einem gemeinsamen Erwerb). Dieser Freibetrag wird automatisch bei der Unterschrift des notariell beurkundeten Kaufvertrags angewandt. Hinweis: Wenn Sie einen Teil oder Ihre gesamte Immobilie vermieten oder nicht über mindestens zwei Jahre ununterbrochen dort wohnen, müssen Sie den gesamten Freibetrag zurückzahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Notar!

2. Die Hypothekengebühren

Diese Gebühren beinhalten den notariell beurkundeten Darlehensvertrag sowie die Registrierung der Eintragung der Hypotheke zugunsten der Bank im Bureau des Hypothèques. Die Hypothekengebühren werden über Ihren Notar gezahlt. Die Hypothek ist generell eine Garantie auf die Immobilie, die Sie mit dem Kredit kaufen möchten. Sollten Sie trotz der Merkmale des Vertrags, die Sie mit Ihrer Bank ausgesucht haben, Schwierigkeiten haben, Ihren Kredit zurückzuzahlen, kann Ihre Bank die Immobilie dank der Hypotheke verkaufen, um den geschuldeten Betrag zu erhalten. Diese extreme Lösung wird natürlich nur als letztes Mittel genutzt, wenn alle anderen Lösungen bezüglich der betroffenen Kunden erschöpft sind.

3. Die Bearbeitungsgebühren

Wenn Ihr Darlehen zur Verfügung gestellt wird, zieht Ihre Bank Bearbeitungsgebühren ein. Diese Gebühren sind je nach Bank unterschiedlich, generell jedoch nicht sonderlich hoch.

4. Die Versicherungsprämien

Die Vergabe eines Darlehens durch Ihre Bank geht zumeist mit dem Abschluss einer Brandschutzversicherung einher. Ihre Bank wird Ihnen ebenfalls den Abschluss einer Restschuldversicherung ans Herz legen, zu dem Sie jedoch nicht verpflichtet sind. Es handelt sich um eine zeitweilige Absicherung für den Todesfall im Rahmen eines Hypothekendarlehens. Sollten Sie vorzeitig sterben, wird hierdurch der versicherte Betrag zurückgezahlt, solange er noch nicht an Ihre Bank zurückgezahlt wurde, und vermeidet somit alle Probleme bezüglich der Rückzahlung für Ihren Lebenspartner oder Ihre Erben.

5. Die Bauzinsen

Sie müssen renovieren oder bauen und möchten Ihr Immobiliendarlehen erst nach einer gewissen Zeit zurückzahlen? Dann vergessen Sie nicht die Bauzinsen, die für den geliehenen Betrag (oder effektiv genutzten Betrag im Falle eines Neubaus) bis zum Beginn der Rückzahlung anfallen.

6. Die Nebenkosten

Vergessen Sie auch nicht die Nebenkosten wie die verschiedenen Anschlüsse für Gas, Telefon und Internet oder das Kabelfernsehnetz, sollte Ihre gekaufte Immobilie noch nicht darüber verfügen. Und sollten Sie eine Wohnung kaufen, müssen Sie sicherlich auch Hausgeld für die Beleuchtung, die Pflege des Gebäudes oder den Aufzug zahlen.

7. Die unvorhergesehenen Kosten

Sollten Sie renovieren oder bauen, legen Sie eine Reserve für unvorhergesehene Kosten und den möglichen Anstieg der Materialpreise während der Bauarbeiten an.