Steuerzahler erhielten von der Behörde in Luxemburg ein Anschreiben, in dem sie aufgefordert worden sind, dass die Einkommensteuererklärung 2018 bis zum 31. März 2019 übermittelt werden sollte.
Dies ist das bekannte Dokument 100 D.
Dieses Datum ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Es ermöglicht der Steuerverwaltung (ACD) die Bearbeitung von Dateien im Regelfall für den Sommer des laufenden Jahres.

31. März ist Stichtag für die Paare, die ihre Steuerklasse wechseln möchten

Steuerzahler, die vor dem 1. Januar 2018 geheiratet haben: Nichtansässige, die für das Jahr 2018 die Steuerklasse ändern wollen, können dies nur unter der Bedingung tun, dass sie die Steuererklärung 100 D vor dem 31. März 2019 ausfüllen. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die Steuerklasse zu ändern.
Steuerzahler, die nach dem 1. Januar 2018 geheiratet haben, haben entsprechend die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2019 ihre Steuererklärung abzugeben.

Auf jeden Fall ist zu beachten, dass jeder gebietsfremde Steuerpflichtige, der sich 2018 für eine kollektive Besteuerung entschieden hat, verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.

Wie das Formular 100 D beantragt werden kann, steht hier nachzulesen.

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