Auch nicht in Luxemburg ansässige Studierende, also Kinder von Grenzgängern, können ab sofort einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen.
Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Juni dieses Jahres entschieden.

Nach der Gewerkschaft LCGB hat auch der OGBL eine Infobroschüre zum Thema Studienbeihilfen herausgegeben.
Die umfassende Info soll aufklären und dabei helfen, den Antrag zu stellen.
Die neue Broschüre des OGBL stellen wir hier als downloadzur Verfügung.

Inzwischen können Studenten ihre Anträge auf Studienbeihilft aus Luxemburg beantragen.
Das entsprechende Formilar steht auf der Internetseite von “cedies” zur Verfügung.