Wer online einkaufen und mit der Kreditkarte bezahlen will, muss sich ab 14. September 2019 auf Änderungen einstellen.

Damit der Bezahlvorgang schlussendlich ausgeführt werden kann, muss vom Käufer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt werden.

Registrierung erforderlich

Dabei kommen sogenannte 3D-Secure-Verfahren zum Zuge.
Die Kunden müssen Kreditkartenzahlungen ausdrücklich freigeben.
In der Regel geschieht das mit einer einmal gültigen Transaktionsnummer (Tan).
Bislang reichten Karten­nummer, die Prüf­nummer und das Ablaufdatum.
Am häufigsten angeboten werden dabei die bereits aus dem Onlinebanking bekannten SMS-Tan-, AppTan- und PhotoTan-Verfahren.
Welches Tan-Verfahren angeboten wird, hängt von der Bank bzw. dem Kreditkartenherausgeber ab.
Falls noch nicht geschehen, müssen sich Kunden auf der Webseite der Banken für das 3D-Secure-Verfahren registrieren.

Bei Verlust Karte sofort sperren lassen

Geht die Kreditkarte verloren, muss sie nach wie vor umgehend gesperrt werden – sonst kann eine Haftung der Bank für Schäden, die durch Betrug oder Missbrauch entstehen, entfallen.
Neu ist, dass die Bank auch benachrichtigt werden muss, wenn das Legitimationsgerät abhandenkommt.
Oft ist es das Smartphone.
Aber auch einfache Handys, Photo-Tan-, ChipTan- und BestSign-Geräte fallen in diese Kategorie.