Für die Zeit der Corona-Krise, in der viele Grenzgänger im Home-Office in Deutschland ihre Arbeit für den luxemburgischen Arbeitgeber erledigen, wird die 19-Tage-Regel ausgesetzt.

Die besagt, dass eine in Luxemburg angestellte Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, alle im Wohnland geleisteten Tage auch dort versteuern muss, wenn es jährlich mehr als 19 sind.

Die Corona-Zeit hat gezeigt, dass in vielen Branchen eine zeitweise Arbeit im Home-Office funktioniert – und durchaus positive Aspekte mit sich bringt.
Besonders bei Grenzgängern fällt die oftmals lange Fahrzeit weg – dadurch entsteht mehr Erholungszeit.
Denn besonders für die Autofahrern unter den Pendlern bedeutet der Weg zur Arbeit nach Luxemburg oft staubedingten Stress. Dann spielen natürlich auch die ökonomischen und ökologischen Fakten eine wichtige Rolle.

Petition für Anpassung des DBA

Eine aktuelle Petition beschäftigt sich damit, dass, auch wenn Grenzgänger mehr Tage im Home-Office arbeiten, dennoch das Gehalt vollumfänglich in Luxemburg versteuert wird.
Denn dafür muss erst das Doppelsteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg angepasst werden.

Die Petition richtet sich an das Bundesfinanzministerium und läuft nur noch wenige Tage und benötigt dringend weitere Unterschriften!
Daher werden Grenzgänger und Freunde gebeten, noch dringend daran teilzunehmen.
Für mehr Home-Office – weniger Stress, Kosten und für die Umwelt.

Zur Petition geht es hier entlang.