Die Europäer werden sich keine Sorgen machen müssen, dass eine Website sie blockiert oder umleitet, nur weil sie oder ihre Kreditkarte aus einem anderen Land stammen. Wo auch immer sie sich in der EU befinden, werden sie online auf Waren und Dienstleistungen zugreifen können. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Verordnung zuständig und müssen Stellen benennen, die mit der Durchsetzung betraut sind. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Verordnung zuständig sein.

„Im Jahr 2015 konnten Käufer aus einem anderen EU-Land auf 63 Prozent der Websites nicht einkaufen. Dies führte dazu, dass fast zwei Drittel der Verbraucher, die im Ausland online einkaufen wollten, daran gehindert wurden. Am 3. Dezember beenden wir diese Praxis. Wir wollen ein Europa ohne Barrieren, und dazu gehört auch die Beseitigung von Barrieren beim Online-Einkauf,“ sagten Vizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt und die Kommissarinnen Elżbieta Bieńkowska, zuständig für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Věra Jourová, zuständig für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter sowie Mariya Gabriel, zuständig die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft in einem Statement aus diesem Anlass.

Neben dem Ende der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzbestimmungen und der Möglichkeit für die Bürger, mit ihren Online-Inhalten zu reisen, ist das Ende des ungerechtfertigten Geoblockings eine weitere wichtige Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Wirklichkeit werden lässt und konkrete Vorteile für Bürger und Unternehmen bringt.

„Die neuen Vorschriften werden es den Verbrauchern ermöglichen, eine größere Auswahl an Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit bessere Angebote zu erhalten. Gleichzeitig werden Unternehmen ihre Kundenbasis grenzüberschreitend erweitern und geringere Transaktions- und Verwaltungskosten erzielen. Die Verordnung ist auch Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, die den besseren Schutz der Verbraucher im Internet, einen erschwinglicheren grenzüberschreitenden Paketverkehr und einfachere Mehrwertsteuervorschriften umfassen, um den Kauf und Verkauf von Waren im Internet zu erleichtern.“

Sie fordern alle Mitgliedstaaten auf, für eine wirksame Umsetzung dieser Vorschriften zu sorgen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine wirksame Durchsetzung der Verordnung ab dem ersten Tag erfolgt. Zudem fordern sie eine Einigung über harmonisierte Regeln für den Verkauf digitaler Waren und Dienstleistungen und den Online-Kauf. Alle diese Elemente seien entscheidend, um einen gut funktionierenden und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. (Quelle: EU)