Auch Luxemburg-Grenzgänger können von der seit dem 1. Juli 2014 geltenden abschlagsfreien Rente mit 63 profotieren.

Das berichtet der Trierischer Volksfreund und bezieht sich dabei auf ein Interview mit Simone Kaufmann, Rentenexpertin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Demnach gelten für Grenzgänger die gleichen Regeln, wie für Pensionäre, die ausschließlich in Deutschland gearbeitet haben.
Insgesamt müssen 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, um eine Pension ohne Kürzungen zu erhalten.
Die Versicherungszeiten aus dem EU-Ausland würden auf die Wartezeiten angerechnet.

Dennoch bekommt ein Rentner, war er mindestens ein Jahr in Luxemburg beschäftigt und hat mindestens zehn Jahre in Deutschland, Luxemburg oder einem anderen Land in die Rentenkasse eingezahlt, die im jeweiligen Land entstandenen Versicherungsjahre anteilig auch von dort bezahlt.
Dafür wird die Rente zuerst im jeweiligen Land auf 40 Jahre Versicherungszeit hochgerechnet und dann anteilig ausbezahlt.

Beispiel:

Ein 65-jähriger Rentner hat  zehn Jahre in Deutschland und 30 Jahre in Luxemburg in die Rentenversicherung eingezahlt.
Er bekommt dann 25 Prozent der ihm aus Deutschland für 40 Arbeitsjahre zustehenden Pension und 75 Prozent der Pension, die ihm nach 40 Jahre in Luxemburg zustehen würden.