Rente mit 63 auch für Grenzgänger
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 17/07/2014 um 00:07
Auch Luxemburg-Grenzgänger können von der seit dem 1. Juli 2014 geltenden abschlagsfreien Rente mit 63 profotieren.
Das berichtet der Trierischer Volksfreund und bezieht sich dabei auf ein Interview mit Simone Kaufmann, Rentenexpertin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Demnach gelten für Grenzgänger die gleichen Regeln, wie für Pensionäre, die ausschließlich in Deutschland gearbeitet haben.
Insgesamt müssen 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, um eine Pension ohne Kürzungen zu erhalten.
Die Versicherungszeiten aus dem EU-Ausland würden auf die Wartezeiten angerechnet.
Dennoch bekommt ein Rentner, war er mindestens ein Jahr in Luxemburg beschäftigt und hat mindestens zehn Jahre in Deutschland, Luxemburg oder einem anderen Land in die Rentenkasse eingezahlt, die im jeweiligen Land entstandenen Versicherungsjahre anteilig auch von dort bezahlt.
Dafür wird die Rente zuerst im jeweiligen Land auf 40 Jahre Versicherungszeit hochgerechnet und dann anteilig ausbezahlt.
Beispiel:
Ein 65-jähriger Rentner hat zehn Jahre in Deutschland und 30 Jahre in Luxemburg in die Rentenversicherung eingezahlt.
Er bekommt dann 25 Prozent der ihm aus Deutschland für 40 Arbeitsjahre zustehenden Pension und 75 Prozent der Pension, die ihm nach 40 Jahre in Luxemburg zustehen würden.
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Juergen1964
Die Zeitverzögerung ist der Springende Punkt. Bei mir bleiben es fünf ( 5) Jahre.
Lilli49
Also eigentlich ist das ganze doch nicht so schwer zu verstehen, das was für einen deutschen Arbeitnehmer in Deutschland gilt, gilt im gleichen Maße aus für die Grenzgänger.
Ist in Luxemburg doch auch nicht anders, unabhängig davon wie lange man wo eingezahlt haben muss es, gelten doch auch dort die gleichen Rechte für Luxemburger und Grenzgänger.
Und ja es gibt tatsächlich Menschen die schon mit 16 Jahren eine Ausbildung gemacht haben und so ohne Probleme die 45 Beitragsjahre erreichen oder was glaubt ihr warum in Deutschland das gejammere über die Rente mit 63 so groß ist.
Juergen1964
Dann müßte man mit 18 Jahre, schon Anfangen Beiträge zu bezahlen.
So ganz verstehe ich das nun auch nicht....
Habe die gleiche Info wie Jumbo.
Aber wer weiß, was in den nächsten Jahren noch alles kommt :-((
Jumbo
mit dem Hää schließe ich mich auch mal an!!!!????
Denn in Lux. kann man mit 57 Jahren bei Nachweis von 40 Beitragsjahren für dieses 1 Jahr aus Lux seine Rente beziehen. Für die deutsche Rente mus man noch 5 Jahre schuften gehen. ( 45 Vers.jahre).
Aber Deutschland schiebe ich mal zur Seite. Denen fällt immer noch etwas ein...um reinzuflicken.
Das wird noch ein interessantes Thema.
Deshalb immer schon sehr zeitig den Versicherungsverlauf anschauen ob etwas fehlt.
adastra
Das Beispiel ergibt ja irgendwie keinen Sinn, wenn man mindestens 45 Jahre einbezahlt haben muss...