Schulanfangszulage auch für Grenzgänger
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 03/09/2019 um 07:09
Wer in Luxemburg sozialversichert ist, bekommt jedes Jahr zu Beginn des neuen Schuljahres eine finanzielle Unterstützung: die Schulanfangszulage.
Jedes Kind hat Anspruch darauf – auch die Kinder von Grenzgängern.
Mit dem Beitrag, der von der Caisse de l’Avenir des Enfants (CAE) ausgezahlt wird, soll der Kauf von Schulmaterialien unterstützt werden.
Kein Antrag nötig
Ein Antrag muss nicht gestellt werden – das Geld wird automatisch überwiesen!
Wann die Zulage kommt, hängt, wie beim Kindergeld, davon ab, ob auch ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist.
- arbeiten beide Elternteile in Luxemburg, oder ist nur ein Elternteil berufstätig und in Luxemburg beschäftigt, so erfolgt die Zahlung im August mit der Überweisung des Kindergeldes
- Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland, erfolgen die Bezüge primär aus dem Wohnland. Dennoch besteht Anspruch auf die Schulanfangszulage. Sie wird im Januar zusammen mit dem Differenzgeld gezahlt.
Anzahl der Kinder spielt keine Rolle mehr
Mit der Reform im Jahr 2016 wurde ein einheitlicher Betrag pro Kind festgelegt:
115 Euro für Kinder ab 6 Jahren und 235 Euro für Kinder ab 12 Jahren.
Wiviele Kinder in der Familie leben, ist nicht mehr relevant.
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