Schulanfangszulage für Arbeitnehmer in Luxemburg
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 19/08/2020 um 07:08
In Luxemburg erhalten Eltern von Schulkindern die sogenannte Schulanfangszulage.
Mit der Zahlung sollen Familien bei der Anschaffung von Schulmaterialien, zum Beispiel Büchern, finanziell unterstützt werden.
Alle Arbeitnehmer, die im Großherzogtum versichert sind, haben Anspruch auf diese Zahlung – auch Grenzgänger.
Ein spezieller Antrag muss nicht gestellt werden – die Auszahlung läuft automatisch über die Zukunftskeess (Caisse de l’Avenir des Enfants (CAE) ).
Lediglich für Kinder, die mit 5 eingeschult werden, muss die Einschulung mit einer Schulbescheinigung bestätigt werden.
Auszahlung nach den Sommerferien
Jedes Kind ab 6 Jahren bekommt 117,87 Euro, jedes Kind ab 12 Jahren 240,87 Euro (Stand: 1. Oktober 2021).
Die Schulanfangszulage wird nach den Sommerferien automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt.
- arbeiten beide Elternteile in Luxemburg, oder ist nur ein Elternteil berufstätig und in Luxemburg beschäftigt, so erfolgt die Zahlung im August mit der Überweisung des Kindergeldes
- Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland, erfolgen die Bezüge primär aus dem Wohnland. Dennoch besteht Anspruch auf die Schulanfangszulage. Sie wird im Januar zusammen mit dem Differenzgeld gezahlt.
Anzahl der Kinder spielt keine Rolle mehr
Mit der Reform im Jahr 2016 wurde ein einheitlicher Betrag pro Kind festgelegt:
117,87 Euro für Kinder ab 6 Jahren und 240,87 Euro für Kinder ab 12 Jahren.
Wiviele Kinder in der Familie leben, ist nicht mehr relevant.
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