Grundsätzlich kann es nur positiv für Sie sein, eine Steuererklärung zu erstellen. Die fehlende rechtliche Verpflichtung bedeutet nämlich in der Tat, dass der Gesetzgeber ganz einfach alle Situationen ausgeklammert hat, in denen der Beitragszahler bei Abgabe einer Steuererklärung eher weniger als mehr Steuern zahlen würde.

Für einen alleinstehenden Angestellten reicht eine Autoversicherung manchmal schon aus, damit sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt.

Die Steuererklärung ist kein Privileg für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg.
Auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland können von allen möglichen Abzügen profitieren, indem sie einen Antrag auf Gleichstellung mit einem „Steuereinwohner“ stellen (unter bestimmten Bedingungen).

Nehmen wir zum Beispiel die Situation eines Alleinstehenden mit Wohnsitz in Trier, der ein luxemburgisches Bruttogehalt in Höhe von 50 000 EUR bezieht.

Er hat am 1. Juli 2012 eine Altbauwohnung in Deutschland zu einem Preis von 240 000 EUR gekauft. Um seine Wohnung zu finanzieren, hat er eine Hypothek aufgenommen, für die er im Jahr 2012 Zinsen in Höhe von 2 000 EUR gezahlt hat. Vor seinem Einzug hat er Renovierungsarbeiten zu einem Betrag von 5 000 EUR durchführen lassen. Für die Gewährung seines Kredits hat er 2 000 EUR Gebühren gezahlt. Schließlich hat er im Laufe des Jahres 2012 steuerlich absetzbare Versicherungsprämien in Höhe von insgesamt 800 EUR gezahlt.

In seiner Situation hat er bei Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 Anspruch auf Steuerrückzahlungen in Höhe von etwa 2 775 EUR.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Es gibt zahlreiche weitere Situationen, in denen erhebliche Summen eingespart werden können.

Unter anderem ist es bei den folgenden Konstellationen interessant, eine Steuererklärung einzureichen oder einen Steuerjahresausgleich zu beantragen:

► Ein nichtansässiger Steuerzahler möchte steuerlich ebenso behandelt werden wie ein ansässiger Steuerzahler, vorausgesetzt er erzielt mindestens 90 % seines Gesamteinkommens aus Luxemburg (bei Belgiern: 50% der beruflichen Einkommen).

► Lebenspartner möchten gemeinsam versteuert werden.

► Ein Steuerpflichtiger bezeichnet Verluste in Bezug auf sein in Luxemburg steuerpflichtiges oder steuerfreies Einkommen (beispielsweise ein Steuerzahler, der Eigentümer seiner Hauptwohnung ist und die Finanzierungszinsen von der Steuer abziehen möchte).

► Ein Steuerzahler war nur einen Teil des Jahres in Luxemburg angestellt, und sein Monatseinkommen im Ausland lag unter seinem Monatseinkommen in Luxemburg.

► Verheiratete Steuerzahler – ein Ehepartner ist in Luxemburg ansässig und der andere nicht -, die gemeinsam versteuert werden möchten (unter bestimmten  edingungen).

► Ein Alleinstehender mit unterhaltspflichtigen Kindern.

► Geschiedene Steuerzahler, die Unterhalt an ihre Ex-Frau bzw. Ihren Ex-Mann leisten.

► Nichtansässige Steuerzahler mit Kindern im Alter von über 18 Jahren, für die sie keinen Bonus bezogen haben.

► Ein Steuerpflichtiger, der nur einen Teil des Steuerjahres gearbeitet hat.

Um sicherzugehen, dass Sie von allen Ihnen zustehenden Steuerabzügen profitieren, ohne Stunden an Ihrer Steuererklärung zu sitzen, kontaktieren Sie Gaëtan Hertz bei der Firma GALUX unter + 352 27 76 14 97 oder per E-Mail: [email protected]. Besuchen Sie uns auch auf unserer Website www.galux.lu.

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GALUX ist ein unabhängiges luxemburgisches Steuerberaterbüro, zugelassen vom Ministerium für Mittelstand unter der Nummer 100155344.

Wir bieten das gesamte Spektrum an Steuerdienstleistungen für Unternehmen, Privatpersonen und Verbände an, sowie die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen.

Wir glauben, dass Privatpersonen oft wesentlich mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten.

Dies ist insbesondere auf das komplizierte luxemburgische Steuerrecht und den Zeitaufwand für die Erstellung einer Steuererklärung zurückzuführen.

Unsere Aufgabe ist es zunächst, Ihnen das Leben zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als tatsächlich erforderlich.

Anschließend können wir gemeinsam erörtern, durch welche Vorkehrungen Ihre Steuerlast verringert werden kann.

Im Bereich des Steuerrechts für Privatpersonen bieten wir die folgenden Dienstleistungen für Personen mit oder ohne Wohnsitz in Luxemburg an:
– Die Erstellung von Steuererklärungen,
– Die genaue Schätzung des Betrags Ihrer Steuern,
– Die Festlegung einer Strategie zur Steueroptimierung.