Bei der Präsentation des Haushaltsentwurfs 2016 hat der Finanzminister Pierre Gramegna eine Maßnahme der Steueramnestie für die nicht deklarierten Einkommen der Luxemburger angekündigt.

Das Prinzip dieser „Reinwaschung“ der Steuerhinterzieher ist es, einen Betrag von 10% auf die Höhe der umgangenen Steuern, die in 2016 legalisiert werden und von 20% für die Legalisierungen, die im Jahr 2017 stattfinden werden, einzusetzen.

Es ist festzustellen, dass die Sanktionen für vorsätzliche Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder eine unbeabsichtigte Steuerhinterziehung normalerweise bis zu fünf Mal höher sein können, als die Höhe der umgangenen Steuern, zusätzlich zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren. Diese Strafen werden also provisorisch aufgehoben.

Wie kann man von dieser Amnestie profitieren?

Diese Amnestie ist für drei Jahre vorgesehen. Sie betrifft die luxemburgischen Steueransässigen und sieht vor, dass die Erklärung freiwillig erfolgt.

Um ein Recht auf diese „temporäre Legalisierungs-Regelung“ zu haben, müssen die Steuerpflichtigen eine „berichtigende Erklärung“ an die Steuerbehörde einreichen, die Gesamtheit der „gehaltenen Vermögenswerte und der erwirtschafteten Erträge“, die nicht deklariert wurden, korrigieren und die umgangenen Steuern vollständig zahlen.

Es ist zu notieren, dass die Steuerpflichtigen, die sich bereits in einen behördlichen oder juristischen Prozess begeben haben, nicht von dieser Amnestie profitieren werden können.

Und das Bankgeheimnis?

Diese Ankündigung ist eine wahrhaftige Überraschung, die riskiert, einen Schlag für das Bankgeheimnis zu werden, da die luxemburgische Regierung bisher versicherte, dass es für die luxemburgischen Gebietsansässigen aufrechterhalten wird. Erinnern wir daran, dass das Bankgeheimnis bereits für die Nicht-Gebietsansässigen mit dem automatischen Informationsaustausch weggefallen ist.