Steuererhöhung für Grenzgänger
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 28/09/2016 um 00:09
Müssen Grenzgänger bald mehr Steuern zahlen?
Diverse Medien berichten, dass die Steuerreform in Luxemburg Pendler teuer zu stehen kommen könnte.
Demnach betrifft dies in erster Linie die Haushalte, in denen ein Teil des Haushaltseinkommens in Luxemburg und ein Teil in Deutschland verdient wird.
Grenzgänger sollen künftig automatisch in Steuerklasse 1 versteuert werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Die Einkünfte, die der Ehepartner in Deutschland verdient, müssen nach der Reform in Luxemburg angegeben werden, so Christophe Knebeler vom Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbund.
Zwar werde das Einkommen aus Deutschland nicht in Luxemburg versteuert, es diene aber als Grundlage für die Berechnung des neuen Steuersatzes. Der falle dann dementsprechend höher aus.
Pendler erhielten nur dann noch die günstigere Steuerklasse 2, wenn mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens aus Luxemburg kommt.
Die Gewerkschaft LCGB rechnet damit, dass die Steuerreform für die meisten Grenzgänger zu einer Verschlechterung führt.
Die Reform soll im Jahr 2018 in Kraft treten.
Im Forum auf diegrenzgaenger.lu wird das Thema schon intensiv iskutiert. Zum Thread geht es hier entlang.
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Hallo LuxusFux,
ja, dem ist so. Ich bin in der Steuerklasse 2 und meine Frau arbeitet ein paar Stunden in Deutschland.
In der Vergangenheit hab ich zwar immer eine Steuererklärung abgegeben, aber NIE etwas herausbekommen. Das Einzige was die Heirat Geldmäßig mit sich brachte, war das Netto mehr am Ende des Monates.
Dann bin ich mal gespannt, wie 2018 wird.
Viele Grüße
Toleranter
@info: absolut korrekt und by the way: Aktuell: Da EINER über 90% in Lux => ist dies möglich
Hier ging es primär um die generelle Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung, und die ist und war in der Vergangenheit nicht gegeben, wenn nur einer in Lux und einer in De arbeitet, mit Ausnahme der o.a. Grenze
info
Wenn man zB Altersvorsorge in Luxemburg macht war und ist es schon immer notwendig gewesen eine Steuererkläung zu machen, denn die Förderung kommt ja über die Steuerrückzahlung und die gibt es halt nur wenn man eine Erklärung abgibt.
So zB auch bei mir.
Toleranter
@LuxusFux: ...du bist ein Fuchs :-) und hast m.E. Recht:
Ich gehe davon aus, dass Nachtfalke seit 10 Jahren freiwillig die Erklärung abgegeben hat (in Lux keine Verpflichtung bei der Konstellation 1XLUX / 1XDE), oder eben die angesprochene Gehalts-Betragsgrenze, die eine Veranlagungspflicht triggert, erreicht.
@Nachtfalke: Wie LuxusFux geschrieben hat: Angeben war sicherlich nicht falsch, die Frage ist nur: Wurde es letztendlich auch vom Finanzamt Lux berücksichtigt ?
LuxusFux
@Nachtfalke: ich gehe mal von aus, dass du die St.Kl. 2 hast und dein Frau in D arbeitet. Wurde denn immer auch tatsächlich das Gehalt deiner Frau berücksichtigt, d.h. der 157ter angewandt? Dann verdienst du sehr viel mehr als deine Frau. Das bedeut für dich eine Verbesserung ab 2018. Wurde der 157ter nicht angewandt, solltest du eigentlich keine Nachzahlung oder Rückerstattung erhalten haben, d.h. du bist in der Situation wie viele im Forum und weder das Gehalt deiner Frau noch die viele Arbeit deines Steuerberater wurde bisher berücksichtigt. Das kann die der Steuerberater aber sicher besser erklären.
Guten Morgen zusammen,
also ich arbeite bereits seit mehr als 10 Jahren hier in Lux.
Meine Steuererklärung hat bisher immer ein Steuerberater von Lux übernommen.
Für meine jährlichen Steuerklärungen musste ich schon IMMER das Gehalt meiner Frau mit angeben, weil es zwecks Progression mit herangezogen wurde.
Daher finde ich diese Sicht, dass es jetzt eine Gleichbehandlung zwischen Deutschen und Luxemburger AN wäre, sehr komisch!
Viele Grüße
Es ist sogar noch eine Ungleichgehandlung der Grenzgänger mit Partner in D ggü. reinen Lux- oder Deu-Ehepaaren übrig.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Parter in Luxemburg seht gut verdient und der in Deutschland ggf. teilzeit aber Sozialversicherungspflichtig (also z.B. 80.000 EUR in Lux und 18.0000 EUR in D), dann kann in Luxemburg gemeinsam veranlagt werden und in D eine getrennte Veranlagung beantragt werden. Das hat zur Folge, dass das hohe Gehalt im "Splitting" besteuert wird (OK, immer noch mehr als vor der Reform) und das deutsche Gehalt ohne Progressionsvorbehalt der 80000 EUR versteuert wird. Das sind in D und in diesem Beispiel ca. 2000 EUR Steuerersparnis.
Partner die beide in einem Land arbeiten können nur gemeinsam gemeinsam Veranlagen oder gemeinsam einzeln Veranlagen.
Ganz einfach. Wenn beide in Luxemburg arbeiten werden die Eheleute bei der Steuererklärung zusammen veranlagt. (Ähnlich wie das in Deutschland auch ist mit der Splittingtabelle)
Für Grenzgänger (1 Lux, 1 D) war es bisher so, dass das deutsche Gehalt des Ehepartners uninteressant war und im Prinzip davon ausgegangen wurde, dass es nur EIN Gehalt gibt und das halt in Luxemburg. Dieses wiederum wurde dann aber niedriger versteuert, da man ja quasi zu zweit ist. (Ahnlich in Deutschland der Steuerklasse 3)
Zukünftig wird das deutsche Gehalt auch betrachtet, aber nur für die Berechnung des Steuersatzes. Es wird demnach ein höherer Steuersatz berechnet, der widerum aber nur auf das luxemburger Gehalt angewandt wird.
Parallel das gleiche Vorgehen in Deutschland (woran sich ja nix ändert). Auch hier wird ein Steuersatz berechnet (Progressionsvorbehalt) der dann auf das deutsche Gehalt angewandt wird...
In beiden Ländern hat man natürlich das Recht das Gehalt des Ehepartners außen vor zu lassen. Dann wird man aber wie ein Single versteuert (Lux Klasse 1, D Klasse 4)
Hallo luxleaks,
ich keine diese wie auch die andere Diskussionen, allerdings scheine ich diese Meinungen/Äußerungen noch nicht gefunden zu haben.
Daher nochmal mein Frage, (du kannst auch die Postings kopieren), wieso ist es eine Angleichung von Arbeitsnehmern Familien die in Lux wohnen zu den Pendlern bei denen ein Ehepartner außerhalb von Lux lebt?
Viele Grüße
Haudieluzi
@Nachtfalke: wie mimsafreddi1 sagt, wurde es bereits von mehreren Mitgliedern hier im Forum erläutert. Die Medien nutzen halt einen Titel für ihre Berichterstattung, der möglichst viele Leser anspricht.... (Ist ja auch ihre Job ;) Ein Überschrift könnte auch lauten "Deutsche Grenzgänger zahlen in Zukunft exakt die selben Steuern wie die Luxemburger selber"
Es wird weder in D noch in Lux in Zukunft ein Gehalt doppelt versteuert. Es werden lediglich die Steuersätze auf das gesamte Einkommen angepasst. Und ja, in Fällen, in denen ein Partner in D arbeitet, wird man in Luxemburg mehr Steuern zahlen als bisher. Die Höhe ist abhängig von der Höher des Lohns in D. Es ist also das gleiche Prinzip, als wenn beide Ehepartner in Lux oder D arbeiten würden. Denn in D wird man i.d.R. auch zusammen veranlagt.
mimsafreddi1
@ Nachtfalke: Das wurde nun schon wirklich oft genug erklärt.
Guckst Du hier:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=16257
Guten Morgen luxleaks,
deine Aussage finde ich interessant, dass diese Steuerreform eine Anpassung darstellt.
Kannst du dies bitte näher erläutern.
Vielen Dank und
viele Grüße
luxinsider
Einen Fachkräftemangel sehe ich ehrlich gesagt nicht. Es drängen ja genug gut ausgebildete Ost- und Südeuropäer auf den Luxemburger Arbeitsmarkt, die viele der Moser-Grenzgänger in Sachen Ausbildung, Motivation und Gehaltsanspruch um Längen schlagen.
Haudieluzi
Es wird lediglich gerecht. Verheiratete Grenzgänger zahlen in Zukunft exakt die selben Steuern wie verheiratete Arbeitnehmer, die in Luxemburg leben, oder beide Ehepartner als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten. Bisher haben verheiratete Grenzgänger, egal ob aus D, F, oder Belg. weniger Steuern bezahlt, als die Einwohner aus Luxemburg. Dieser Umstand wird nun angeglichen. Und ob oder wie hoch das Einkommen eines Ehepartners bereits in D versteuert wurde, dafür kann Luxemburg nunmal nichts.
Durch die Steuerreform verdienen auch viele Arbeitnehmer mehr. Bei Steuerklasse 1 sowieso und bei der Steuerklasse 2 auch, nur wird der Mehrverdienst eventuell durch die neue Steuerfestsetzung aufgefressen.
Also nicht durch Schlagzeilen negativ beeinflussen lassen...
Haudieluzi
Es wird lediglich gerecht. Verheiratete Grenzgänger zahlen in Zukunft exakt die selben Steuern wie verheiratete Arbeitnehmer, die in Luxemburg leben, oder beide Ehepartner als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten. Bisher haben verheiratete Grenzgänger, egal ob aus D, F, oder Belg. weniger Steuern bezahlt, als die Einwohner aus Luxemburg. Dieser Umstand wird nun angeglichen. Und ob oder wie hoch das Einkommen eines Ehepartners bereits in D versteuert wurde, dafür kann Luxemburg nunmal nichts.
Durch die Steuerreform verdienen auch viele Arbeitnehmer mehr. Bei Steuerklasse 1 sowieso und bei der Steuerklasse 2 auch, nur wird der Mehrverdienst eventuell durch die neue Steuerfestsetzung aufgefressen.
Also nicht durch Schlagzeilen negativ beeinflussen lassen...
Vera79
Naja, wenn derjenige der die 90 % verdient tatsächlich einen adäquaten qualifizierten Job in der strukturschwachen Zone findet ...
Seine GESAMTkostenrechnung (z.B. wie sieht's denn mit der Rente später aus ????) muss jeder selber machen und seine Schlüsse daraus ziehen.
Gruss,
Vera
MRedZac
Diese erhebliche Verschlechterung (bei 3500 Euro Brutto macht es rund 250 Euro pro Monat aus!) könnte, nein, wird dazu führen, dass Luxemburg als Zielland für Grenzgänger schlicht uninteressant wird und sich viele überlegen werden, ob sie zu den neuen Konditionen neben 2 Stunden Fahrt täglich bei hohen Benzinpreisen überhaupt noch in Luxemburg arbeiten wollen. Mittelfristig könnte dies zu einem Fachkräftemangel führen, da Luxemburg selbst es nicht schafft, die eigenen Leute entsprechend auszubilden um die Stellen alle zu besetzen... Diese Steuerreform, die im Übrigen jeglich sachlichen Grundes entbehrt, ist für Luxemburg nichts als ein Schuss in Knie... Viel Spass dabei !