Mit Spannung waren die Pläne der Regierung Luxemburgs für die Steuerreform 2017 erwartet worden.
Am Montag sind sie nun von Justizminister Félix Braz, Finanzminister Pierre Gramegna, Premierminister Xavier Bettel und Vize-Premierminister Etienne Schneider vorgestellt worden.

Demnach soll der Spitzensteuersatz von 41 Prozent künftig bei einem Einkommen ab 150.000 Euro gelten.
Ab einem Einkommen von 200.000 Euro werden 42 Prozent fällig.

Sicherlich freuen dürften sich die Arbeitnehmer über die Abschaffung der Sondersteuer von 0,5 Prozent ab 2017.

Neu ist die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepartner ab dem 1. Januar 2018.

Die Arbeitnehmerfreibeträge (CIS, CIP, CIM) sollen für Geringverdiener von 300 Euro auf 600 Euro verdoppelt werden.

Die Obergrenze bei Bausparverträgen und bei den abzusetzenden Zinsen wird erhöht. Die sog. “valeur locative” wird abgeschafft.

Die Quellensteuer auf Zinserträgen wird von 10 auf 20% erhöht, bleibt aber “libératoire”.

Die Steuertarife werden zugunsten mehr sozialer Gerechtigkeit geändert. Personen mit einem Jahreseinkommen zwischen 11.265 Euro und 27.625 Euro werden am meisten entlastet.

Der Steuersatz bei der Körperschaftssteuer geht von heute 21% auf 19% im Jahr 2017 und dann 18% im Jahr 2018 herunter.

Wer ein Elektroauto oder ein Wasserstoff-Auto kauft, soll von Steuernachlässen in Höhe von 5000 Euro profitieren.

Alle Infos zu Steuerreform gibt es auf einer von der Regierung extra erstellten Website.