Ab 1. August 2015 kann die Studienbeihilfe beim Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung auch online beantragt werden.

Der neue Online-Dienst ist über MyGuichet zugänglich und ermöglicht einen interaktiven Dialog zwischen dem Studierenden und dem CEDIES.

Der Zugang zu dem gesicherten elektronischen Dienst erfolgt mithilfe eines privaten LuxTrust-Zertifikats (Personalausweis, Smartcard, Signing Stick oder Token). Außerdem muss sich jeder Nutzer im Vorfeld auf MyGuichet registrieren, um einen speziellen Bereich für die Kommunikation mit den Behörden zu erhalten.

Wer kann Stidienbeihilfen beantragen?

Um die Studienbeihilfe des Staates beantragen zu können, muss der Antragsteller als Voll- oder Teilzeitstudierender für einen offiziell anerkannten Hochschulstudiengang immatrikuliert sein. Der Studiengang muss mit einem akademischen Grad, Diplom, Zeugnis oder sonstigen Titel zur Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses abgeschlossen werden.

Unterstützt werden können auch Schüler des allgemeinen oder des technischen Sekundarunterrichts, die vom für die Berufsausbildung zuständigen Minister die Genehmigung erhalten haben, ihre schulische Ausbildung im Ausland fortzusetzen.