Durch Stipendien und Darlehen können Studierende unabhängig von der Finanzlage oder Finanzierungsbereitschaft der Eltern ein Hochschulstudium absolvieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die Formulare zur Beantragung der Studienbeihilfe in Luxemburg für das Sommersemester 2019 sind jetzt verfügbar und können auf guichet.lu heruntergeladen werden.

Zur Erinnerung: Auch können die Formulare zum Ausdrucken auf unserer Informationsseite heruntergeladen und zusammen mit den erforderlichen Belegen an das Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung (CEDIES) geschickt (vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein) oder dort abgegeben werden.

Wichtig für einen Antrag ist:

  • es handelt sich dabei um Kinder von in Luxemburg angestellten Arbeitnehmern aus der EU oder einem anderen Mitgliedstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz;
  • diese Arbeitnehmer waren zum Zeitpunkt des Beihilfeantrags des Studierenden für mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Luxemburg beschäftigt. Bei der Beschäftigung in Luxemburg muss es sich während der gesamten besagten Dauer um eine Beschäftigung von mindestens 50 % der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Arbeitszeit gehandelt haben.

Der Antrag auf finanzielle Beihilfe ist bis spätestens 30. April 2019 einzureichen.

Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und Formulare gibt es auf guichet.lu.

Hintergrund:

Das angebotene System der Stipendien und Darlehen in Luxemburg ermöglicht angehenden Studierenden, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten und dem Willen seiner Eltern ein Hochschul- oder Universitätsstudium zu absolvieren. Unabhängig vom Alter des Studierenden beträgt der Höchstbetrag der Studienbeihilfe 17.700 Euro pro Studienjahr. Die Beihilfe wird in Form eines Stipendiums und/oder eines Darlehens bewilligt und die Gewichtung zwischen Stipendium und Darlehen (zu einem festen Zinssatz von 2 %) hängt vom Einkommen des Studierenden ab (Einkommen aus Ferienjobs ausgeschlossen). Die Beihilfe wird für die offizielle Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums und gegebenenfalls für ein zusätzliches Jahr bewilligt.