Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Juni 2013 in der Gerichtssache C-20/12 (bei der der Grundsatz der Wohnsitzklausel in Frage gestellt wurde) hat die Regierung das Gesetz vom 26. Juli 2010 über die staatlichen Studienbeihilfen rasch überarbeitet.

Das Gesetz wurde somit am 9. Juli 2013 abgeändert. Es wurden zwei Punkte mit Bezug auf nichtansässige Studenten hinzugefügt:

  1. Eine Mindestklausel von 5 ununterbrochenen Arbeitsjahren im Großherzogtum eines der beiden Grenzgänger-Elternteile zum Zeitpunkt des Studienbeihilfenantrages wurde eingeführt.
  2. Antikumulierungsbestimmungen beim Anspruch auf eine Beihilfe oder Börse derselben Art im Aufenthaltsland wurden eingeführt.

Der LCGB hat der Regierung mitgeteilt, dass er nicht mit dem ersten der zwei neueingeführten Kriterien einverstanden ist. In Erwartung einer tiefgreifenden Gesetzesreform werden diese Kriterien jedoch für das kommende Schuljahr. Alle praktischen Informationen sind in einem kleinen Ratgeber des LCGB zusammengefasst, den wir gerne hier als Download zur Verfügung stellen.

Quelle: LCGB