Termin für Auszahlung von Kindergeld
Veröffentlicht
par
Eddy Thor
die 14/01/2020 |
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Verzögerung bei Banken mit Sitz außerhalb Luxemburgs
Besonders bei Konten, die nicht in Luxemburg sind, kann dies der Fall sein.
Die europäischen Verordnungen regeln welches Land vorrangig und nachrangig für die Zahlung von Familienleistungen zuständig ist. Das kann unterschiedlich sein – je nachdem, ob der Arbeitnehmer in Luxemburg arbeitet und im Ausland wohnt, der andere Elternteil im Ausland arbeitet oder keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ob das Kind in Luxemburg oder im Ausland lebt usw.
Von diesen Faktoren hängt ab, ob die Zukunftskasse die Familienleistungen vorrangig oder nur einen Unterschiedsbetrag bezahlt.
Bedingungen für Nicht-Gebietsansässige
- Sie müssen in Luxemburg arbeiten bzw. auf Grund einer Beschäftigung obligatorisch beim „Centre commun de la sécurité sociale“ sozialversichert sein;
- Ihr Kind muss in einem Land der europäischen Union leben oder in einem Land mit dem Luxemburg eine Vereinbarung im Rahmen der Sozialversicherung abgeschlossen hat;
- Das Recht auf Kindergeld besteht für Ihre biologischen Kinder und Adoptivkinder;
- Leiharbeiter, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen mindestens die Hälfte des Monats plus einen Tag angemeldet sein um Recht auf Kindergeld zu haben.
Quelle: Zukunftskeess
Einen Thread im Forum zu dem Thema auf diegrenzgaenger.lu gibt es hier.