Unternehmen rufen Grenzgänger zurück in die Präsenz
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Eddy Thor
die 27/06/2022 |
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Viele Grenzgänger, die seit Beginn der Pandemie mehr oder weniger von Zuhause aus arbeiten konnten, müssen ab dem 1. Juli wieder nach Luxemburg fahren.
Hintergrund ist das Ende der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum, die 19-Tage-Regelung aufgrund der Corona-Pandemie auszusetzen.
Relevanter Artikel: Letzmalige Verlängerung der Home-Office-Regel für Grenzgänger
Wenige Minuten reichen aus
Heißt: Wenn Grenzgänger dann wieder mehr als die zulässige Freigrenze von 19 Tagen jährlich im Wohnland arbeiten, müssen sämtliche dort und auch in einem Drittland geleisteten Tage in Deutschland versteuert werden.
Und bereits wenige Minuten Arbeit von Zuhause reichen aus, dass der Tag komplett in Deutschland angerechnet wird.
Immerhin: Die 19 Tage fangen für das laufende Jahr 2022 erst am 1. Juli an zu zählen.
Auf sechs Monate gerechnet kommt es also in diesem Jahr also noch hin, wenn in diesem Jahr die Arbeit noch einen Tag in der Woche im Home-Office erledigt wird.
Und die 25%-Hürde, ab der auch die Sozialversicherung in Deutschland fällig wäre, ist sogar bis zu Ende dieses Jahres ausgesetzt.
Der Beigeschmack ist dennoch bitter, denn zeitgemäß ist die Regel nicht mehr.
Schon gar nicht aus ökologischer Sicht.
Aber auch in Sachen Work-Life-Balance wird es Zeit, dass sich was ändert.
Es gibt Grenzgänger, die für sich beschlossen haben, weiter regelmässig von Zuhause aus zu arbeiten und dafür eben in Deutschland steuern zahlen zu müssen.
Also weniger Netto, dafür mehr Quality Time.
Es gibt aber auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Entscheidung darüber abnehmen und sie schlichtweg wieder in die Präsenz rufen, also die Möglichkeit des Home-Office gar nicht erst ermöglichen.
Relevanter Artikel: Ohne Home-Office wird es für Grenzgänger immer unattraktiver
Gerade Luxemburg wird Probleme bekommen, geeignete Mitarbeiter zu finden.
Zumal der Mindestlohn in Deutschland massiv steigt.
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die Kollegen aus Belgien und Frankreich mehr Tage von Zuhause aus arbeiten dürfen, ohne dass dies steuerlich relevant wäre.
Relevanter Artikel: Belgier dürfen länger ins Home-Office
Im Forum gibt es zwei neue Threads zu dem Thema:
webkern
Heißt: Wenn Grenzgänger dann wieder mehr als die zulässige Freigrenze von 19 Tagen jährlich im Wohnland arbeiten, müssen sämtliche dort geleisteten Tage auch dort versteuert werden.
Leider nicht ganz richtig. Ebenfalls Geschäftsreisen in andere Länder außerhalb Luxembourgs zählen hier hinzu - nicht ganz irrelevant für Arbeitnehmer mit regelmäßigen Geschäftsreisen
Vera79
Interessanter Artikel im Tageblatt:
https://www.tageblatt.lu/headlines/trotz-energiekrise-telearbeit-abkommen-mit-nachbarlaendern-laufen-aus-verhandlungen-mit-deutschland/
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