Verschiebung des nächsten Index bestätigt, aber Erhöhung des Kindergeldes
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 01/07/2022 um 10:07

Luxemburgs Statistikbehörde STATEC hat kürzlich die Ergebnisse der jährlichen Inflationsrate des nationalen Verbraucherpreisindex (IPCN) veröffentlicht.
Diese beläuft sich für den Monat Juni auf 7,4%.
Index wäre zum 1. Juli fällig gewesen
Das bedeutet, dass eine weitere inflationsbedingte Indexierung der Löhne und Renten, d.h. eine Erhöhung um 2,5%, bis zum 1. Juli 2022 hätte ausgelöst werden müssen.
Die Tripartite aus Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter hatte sich vor einigen Wochen auf eine Verschiebung des Index auf April 2023 geeinigt.
Dadurch sollen Unternehmen entlastet werden.
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Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Juli 2022
Die Artikel 4 bis 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 schaffen eine gleitende Skala des Kindergeldes (EMAF), mit der die Beträge des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung erfolgt die Anpassung des Kindergeldes in dem Monat, der auf ihre Auslösung folgt.
Folglich tritt der Anwendungsmaßstab der EMAF von 898.93 Punkten (alter Maßstab: 877.01 Punkte) am 1.07.2022 in Kraft, was zu diesem Zeitpunkt eine Erhöhung des Kindergeldes um 2.5 Prozent zur Folge hat.
Familienzulagenrechner
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