In Luxemburg bekommen Eltern von Schulkindern eine finanzielle Unterstützung.
In den Genuss dieser Zahlung kommen auch Grenzgänger.

Die Schulanfangszulage wird mit dem Kindergeld des Monats August überwiesen, also Ende August.

Die Schulanfangszulage beträgt 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren.
Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt.

Achtung: Wer einen Differenzbetrag alle sechs Monate überwiesen bekommt, erhält die Schulanfangszulage mit dem Differenzbetrag der Monate Juli bis Dezember im Januar.

Ein Antrag ist nicht nötig

Für Kinder, die bei Schulbeginn (2. Zyklus der Grundschule oder früheres „1. Schuljahr in der Primärschule“) noch keine 6 Jahre alt sind, kann die Schulanfangszulage auch mittels einer Schulbescheinigung beantragt werden.