Seit dem 1. Januar diesen Jahres zahlen die Arbeitnehmer und Empfänger einer Altersrente in Luxemburg eine zusätzliche Steuer von 0,5 %, um die Betreuung von Kleinkindern zu finanzieren: die vorübergehende Haushaltsausgleichssteuer (IEBT).

Die Erhebung dieser Steuer erfolgt über den Bruttobetrag der Gehälter und Renten, mit einem Freibetrag in Höhe des monatlichen sozialen Mindestlohns. Sehen Sie hierzu den französischsprachigen Artikel: Wie viel kostet Sie die neue Steuer von 0,5%? 

Abschaffung der vorübergehenden Haushaltsausgleichssteuer im Jahr 2017

Im Laufe der Sendung „Background“, die am Samstag von RTL ausgestrahlt wurde, hat der Wirtschaftsminister Etienne Schneider angekündigt, dass diese Steuer ab dem 1. Januar 2017, mit dem Inkrafttreten der Fiskalreform, wegfallen wird.

Eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer und Rentner, die so also 0,5% ihrer Einkünfte ab 2017 sparen werden .

Hier bekommen Sie mehr Informationen zur vorübergehenden Haushaltsausgleichssteuer.