Wo müssen Abfindungen versteuert werden?
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 07/06/2011 um 00:06
Zum Erstaunen aller Grenzgänger ist dies bislang noch nicht erfolgt und wurde im Rahmen der Erfolgsmeldungen bezüglich der Verständigungsvereinbarung auch nicht erwähnt.
Viele Steuerbescheide waren wegen der Besteuerung des Arbeitslohnes vorläufig erlassen worden mit dem Hinweis, dass mit dem Abschluss der Konsultationsverhandlungen die Steuerbescheide überprüft werden. Wenn Deutschland bislang also Krankheitstage oder Betriebsausflüge sowie Fortbildungen besteuert hatte, kommt dies nun noch einmal auf den Prüfstand. Die Steuerbescheide werden geändert. Es erfolgen eventuelle Erstattungen. Soweit Luxemburg bereits Steuern wegen bis zu 19 Arbeitstagen zurückgezahlt hat, muss auch hier wieder eine Korrektur des luxemburger Steuerbescheides erfolgen.
Abfindungen sind jedoch nach wie vor im Streit. Jeder Staat beansprucht das Besteuerungsrecht. Dies wird gerade im Rahmen von Arbeitsrechtstreitigkeiten deutlich. Hier wird immer noch von einer Besteuerung beziehungsweise Steuerfreiheit der Abfindung nach luxemburger Recht ausgegangen.
Wie nun durch das Bundesfinanzministerium bekannt wurde, laufen die Konsultationsverhandlungen jedoch noch wegen der Abfindungen weiter. Man wundere sich dort, dass Luxemburg diesbezüglich nicht reagiere. Deutschland ist bereit, mit Luxemburg diesbezüglich eine Vereinbarung zu treffen. Ähnliche Vereinbarungen gibt es bereits mit Belgien, den Niederlanden und Österreich.
Die Vereinbarung sieht vor, dass auch Abfindungen nur anteilig in Deutschland besteuert werden dürfen. Wer also 20 von 220 Arbeitstagen außerhalb Luxemburgs arbeitet, muss auch nur 20/220 der Abfindung in Deutschland versteuern.
Diese Nachricht wird besonders all diejenigen freuen, die bislang schon Steuern auf Abfindungen gezahlt haben. Hier ist also endlich Land in Sicht!
Hinweis: Am Freitag, 10. Juni, beantwortet Stephan Wonnebauer in unserem Experten-Chat wieder Fragen rund um das Thema Steuer.
Mehr Infos dazu hier.
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Manni
Normalerweise wird eine Abfindung bei einer Kündigung gezahlt; in diesem Fall ist der Betreffende oft schon von der Arbeit freigestellt. Nach der obigen Logik wäre dann die Abfindung voll in D zu versteuern.
Toleranter
Klingt nicht schlecht - aber die Devise bleibt: Abwarten ...
Es fehlt mir bei dem Artikel von Herrn Wonnebauer, die von ihm ebenfalls aufgegriffene fehlende Verständigung der steuerlichen Regelung hinsichtlich "Freistellungszeit in der Kündigungsphase"...gibt es da auch Verhandlungen ?