logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der SP 98 steigt um einige Cent
Forum / Allgemeines

Chat Arbeitstrecht 4. April 12-13 Uhr  

Profilbild von
Rainbow
21 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

gekündigt wurde ich noch nicht wegen momentanem Krankenschein


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Wenn ich beim Vorstellungsgespräch als Frau nach meiner familiären Planung gefragt werden, muss ich die Wahrheit sagen? Ich würde mir in 2-3 Jahren schon Nachwuchs wünschen, würde das aber lieber nicht erwähnen.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

pendler23: Ja der AG soll die Jahresbescheinigung bis zum 28.2. an das Finanzamt melden. Die Tantieme muss ja nicht mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres verbucht werden. DAs wäre sowieso eher ein Ausnahmefall. Es besteht also kein Grund solange zu warten.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

volli86: Pflicht!


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

chicka: das will ein Arbeitgeber wissen, darf er aber nicht im Vorstellungsgespräch fragen. Sie dürfen also lügen.


Profilbild von
sms4u23
15 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Bin ich als AN verpflichtet sowas zu melden (Index nicht berücksichtigt, Sonderurlaub, Split DE-LU...etc.) bzw. mache ich mich da nicht mit strafbar? An wen kann ich mich wenden?


Profilbild von
Rainbow
21 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Zu Ihrer Antwort: Wenn der Betrieb "zu" ist, hat der AG in L keine Verpflichtung mehr. Es muss geklärt werden, ob der aufnehmende Betrieb, also dort wo Sie arbeiten, den Lohn zahlt. Irgendetwas stimmt da nicht. Meine Frage: Mit Verpflichtung meinen Sie, dass er kein Gehalt mehr in der Kündigungsfrist zahlen muss? Er kann mich aber trotz allem während der Kündigungsfrist noch entsenden?


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Zur Sozialversicherung: die 25%-Grenze gilt für AN, die in 2 oder mehr Staaten arbeiten. Wer mehr als 25% in seinem Wohnsitzland Deutschland arbeitet, gehört also nicht in die lux. Sozialversicherung.


Profilbild von
Rainbow
21 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Müsste der Betrieb in Deutschland das luxemburgische Gehalt weiterzahlen oder nur das Gehalt nach den Vorgaben in Deutschland?


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Rainbow: Wenn der Betrieb noch nicht geschlossen ist, hat der AG noch alle Pflichten. Ein AG muss aber nicht mit Rücksicht auf die Kündigungsfristen warten, wann er seinen Betrieb "zu macht".


Profilbild von
sms4u23
15 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Gibt es bezüglich der Thematik 'deutsche Umsatzsteuer auf luxemburger Firmenwagen' etwas neues / eine abschließende Entscheidung? (Klage vor dem europ. Gerichtshof...)

Aussage des AG (von vor 2 Jahren): Wir machen da momentan nichts (hat Steuerberater so empfohlen). Wenn etwas kommen sollte würden wir den Anteil an den AN weitergeben / vom Gehalt abziehen. Letztlich ist ja jeder Nutzer selbst verantwortlich, dass richtig verteuert wird.

Ist das so möglich bzw. welchen Pflichten als AN habe ich in diesem Zusammenhang? Ich nutze den Firmenwagen ja - aber Umsatzsteuer dafür kann ich als Privatperson wohlkaum zahlen, oder?


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Rainbow: Richtigerweise müßte das Netto höher sein, da die lux. Lohnsteuer nicht abgezogen wird.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

pendler23: So viel ich weiß, ist das Thema schon lange durch: Deutsche USt muss auf Dienstwagen gezahlt werden. Der AN hat damit nichts zu tun. Ihm wird das vereinbarte Gehalt nach dem Arbeitsvertrag geschuldet. Die USt-Differenz ist allein Sache des AG.


Profilbild von
Rainbow
21 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

also nach Firmenschließung in Lux bekommt man kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber in Lux, man kann aber während der Kündigungsfrist entsendet werden? Dieses Gehalt muss die andere Niederlassung zahlen. Nach deutschen oder luxemburgischen Steuervorgaben?


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

So wir kommen nun zu Ende. Vielen Dank Steuerlux für die Beratung! Der Chat wird geschlossen, bleibt aber sichtbar.