Hallo,
Meine Freundin ist in Luxemburg angemeldet. Wenn sie jetzt in Trier in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen will, verlangt diese dort sich als Hauptwohnsitz anzumelden.
Muss sie sich in Luxemburg abmelden oder kann sie da auch angemeldet bleiben?
Und was muss sie beachten? Brauch sie irgendwas noch von der Luxemburgischen Gemeinde, oder kann sie so einfach sich in Trier als Hauptwohnsitz anmelden und in Luxemburg auch angemeldet bleiben?
Lg Tobias