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Forum / Allgemeines

Krankenversicherung bei 2 Wohnsitzen  

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Gloria
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4 Jahren  ago  

Hallo ihr Lieben,

vielleicht weiß jemand was zu diesem Thema, denn ich bin am Ende....so undurchsichtig wie ein Dschungel ist das ganze... Also: habe einen Wohnsitz in Lux und in Deutschland. Bin deutsch und habe die lux. Staatsangehörigkeit. War ca 30 Jahre in Lux, bei CNS versichert. Und bin Rentnerin. jetzt möchte ich meinen lebensmittelpunkt nach D legen. Derzeit bin ich wie ein Tourist über CNS versichert, was ich jetzt ändern will. Ich würde gerne eine dt. KV als Aushilfs KV, mit entspr. KVkarte, haben, welche dann mit der Lux. KV abrechnet, die CNS würde also weiterhin bezahlen. Dafür braucht man anscheinend  ein S1 Formular, das ich nicht bekomme, weil ich noch in Lux angemeldet bin. Das könnte ich ändern (würde aber gerne mein Konto bei der Lux Bank behalten, wenn das geht?!). Aber dann würde ich immer noch kein S1 bekommen, weil ich eine klitzekleine Rente aus D bekomme. Mit dt. Rente und Lebensmittelpunkt in D müßte ich wahrscheinlich versuchen mich in einer dt KV pflichtversichern zu lassen..., in meinem Alter bestimmt schwierig und teuer....?!

Würde ich S1 bekommen, wenn ich auf meine Rente in D ….verzichten würde, denn die ist geringer als der Beitrag in einer dt. KV....?! Wenn das überhaupt geht....?!

würde mich SEHR freuen, wenn jemand etwas darüber weiß...!

HERZLICHE GRÜSSE, Gloria

 

 


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4 Jahren  ago  

Hallo Gloria,

leider fällst du wegen deiner deutschen Rente aus dem luxemburgischen KV System. Deine Pension aus luxemburg wird ohne KV Abzug ausbezahlt und du musst dann in die deutsche KV (geht einfach) und leider die höheren Beiträge zahlen.

Grundsätzlich kannst du auf Rente zwar verzichten, aber ich kann dir sagen das es die KV in Luxemburg nur sowas so lange akzeptiert wie du nicht krank wirst. Dann kommt das Argument das du Rentenansprüche in Deutschland hast und es erfolgt eine Sonderkündigung und dann stehst du ohne Kranknversicherung da

Bankkonto ist absolut kein Problem.

Bitte beachte das du dann auch in Deutschland und Luxemburg eine Steuererklärung machen musst und hüben wie trüben gilt der sg Progressionsvorbehalt.


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Gloria
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4 Jahren  ago  

VIELEN, VIELEN DANK.....daß du dir die Zeit genommen hast für diese präzise und  sachverständige Antwort. Du scheinst dich wirklich damit auszukennen ! demnach werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mich bei einer dt. KV mit hohen Beiträgen anmelden....

DANKE nochmal, du hast mir mit deiner klaren Aussage wirklich weitergeholfen! liebe Grüße 


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Tuta
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4 Jahren  ago  

@Gloria,

wie Info richtig beschrieben hat, musst Du Dich in D krankenversichern, wenn Du in D wohnst und eine Rente ias D beziehst.

die Kosten der gesetzlichen KV in Deutschland sind nicht vom Alter abhängig.Du bezahlst auf Deine Renten (sowohl die aus D als auch die aus Lux) ca.7.6% KV Beitrag plus ca.3.2% Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Kassen (z.,B. TK, Barmer, AOK) unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander.

bei der DRV beschrieben: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

 


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Gloria
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4 Jahren  ago  

Wow, nochmal vielen Dank für diesen klaren Hinweis! ihr seid ja besser als die Behörden! ?


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Gloria
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4 Jahren  ago  

Lieber Info, kennst du da einen persönlichen Fall, daß die CNS eine Sonderkündigung ausgesprochen hat? denn es scheint mir die einfachste Lösung mit dem S1 Formular ... ich hatte tatsächlich daran gedacht, die dt. Rente aufzugeben....?! Und den Wohnsitz in Lux müßte ich auch aufgeben, d.h. mich  abmelden...bevor ich mich aber in Lux abmelde, würde ich doch gerne wissen, was das für negative Konsequenzen mit sich bringt...bzgl. Rente, CNS, Steuer, Bankkonto  (kann ich ja wohl problemlos behalten, sagst du). abgesehen von den Vorschriften, versteh ich eigentlich gar nicht, warum frau sich in Lux abmelden muß (2 Wohnsitze in Europa sind doch erlaubt), aber da gibt es wahrscheinlich irgendwelche Gründe....

wenn die CNS meinen Verzicht auf die dt. Rente nicht akzeptiert (haben die überhaupt eine Wahl? Wenn ich keine Einnahmen in D habe, ist doch die Bedingung erfüllt!), muß ich mich wohl In D pflichtversichern, aber hoffentlich nicht FREIWILLIG pflichtversichern, dann müßte ich noch mehr zahlen....

oder ist es unterm Strich vielleicht doch einfacher/besser sich in D pflichtversichern zu lassen (und den höheren Beitrag zu bezahlen), weil frau dann auch eine Zweigstelle vor Ort hat, frau weiß ja nie, was noch so alles kommt.

S1 gilt offenbar nicht für immer, sondern muß auch noch immer wieder erneuert werden....weißt du was drüber? 

freue mich über jede Antwort, um das Dickicht etwas zu lüften....jetzt schon mal ? und viele liebe Grüße 


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Gerry3110
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4 Jahren  ago  

Hallo

Ich hätte auch noch eine Frage zu dem Thema:

Verhält es sich umgekehr denn genauso?

Wohnort Luxem,bourg und Renten aus Luxembourg und Deutschland.

Wird dann auch die Deutsche rente von der SV in Deutschland befreit und ich zahle nur in Luxembourg KV und PV auf den deutschen rentenanteil?

Danke und Gruss

 

Gerry


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Fredde
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4 Jahren  ago  

@Gerry:

Ja!


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Tuta
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4 Jahren  ago  

@Gloria,

Du kannst nicht auf die kleine deutsche Rente verzichten um in der LU Krankenversicherzung zu bleiben!.

Das wäre eine Aktion zu Lasten Dritter (d.h. der LU Krankenversicherung). Diese wird in jedem Fall davon erfahren (das CCSS hat die Info über Deine LU Rentenversicherung). Selbst wenn Du auf die deutsche Rente verzichtest, behandelt Dich die LU KV als ob Du die Rente bekommst.

Die LU KV wird Dich spätestens wenn größere Kosten anfallen rauswerfen und dann mußt Du rückwirkend die Beiträge in D nachzahlen. Ob einem die Regel gefällt oder nicht, sie ist wie sie ist. Eine Änderung wäre nur über den politischen Weg machbar.

Der Beitragsunterschied zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert für Rentner in D (beides bei einer gestzlichen KV) ist der , dass bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung auch Beiträge für sonstige Einkünfte (Mieten, Kapitalerträge) bezahlt werden müssen (bis zu  Bemessungsgrenze). Wenn du immer in LU versichert warst, zählt das als gesetzliche KV und Du kommst in die Pflichtversicherung für Rentner und zahlst nur Beiträge auf die Renten.

Bitte die freiwillige gesetzliche Versicherung nicht mit einer privaten KV verwechseln, diese ist, wenn man erst im Alter eintritt, sehr teuer.


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Gloria
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4 Jahren  ago  

Wow, Tuta....du kennst dich ja wirklich aus und kannst das klar kommunizieren. VIELEN, VIELEN DANK....dein Kommentar ist mir eine große Hilfe! mein Fazit: ich muß versuchen mich bei einer gesetzlichen KK in D anzumelden. Das werde ich gleich heute angehen.....?


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Gerry3110
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4 Jahren  ago  

Noch eine Frage:

Mann beziehlt Rente aus D und Lux. Wohnort Lux.

Frau bezieht Rent nur aus D.

Kann Frau einen seperaten Wohnesitz in D haben und dort KV bezahlen währen Mann in Lux. KV zahlt?

Was ist bei 2 Wohnsitzen von Mann und Frau. Nach Gesetz kann man mehrere erste Wohnsitze in verschiedenen Ländern haben ...!

 


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Tuta
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4 Jahren  ago  

zum Thema der mehrfachen Wohnsitze. Man kann soviel Wohnsitze innerhalb und ausserhalb der EU haben wie man möchte.

Das ist aber steuerlich und für die Sozialversicherung völlig unerheblich, es zählt bei beiden der "gewöhnliche Aufenthalt". Dieser kann nur an einem Ort sein und bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und nicht nach "Anmeldung" oder persönlicher Deklaration.

Das mag zwar in Ausnahmefällen diskussionsfähig sein, aber der Ort von dem man täglich zur Arbeit geht ist ein wahrscheinlicher Kandidat, Ehepaare werden überlerweise denselben gewöhnlichen Aufenthalt haben.


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Gerry3110
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4 Jahren  ago  

Danke! Das macht Sinn.

Wobei Ehepaare natürlich auch unterschieliche Aufenthalte haben könnten...(aus unterschiedlichen Gründen)

z.b. Mann wohnsitz Lux & Frau Wohnsitz Berlin

Ist glaube ich nicht verboten.

Ich gehe davon aus, das sin einem solchen Fall Die FRau in D steuer und SV auf Rente zahlen muss und der Mann in Lux....


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Gloria
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4 Jahren  ago  

...DANKE, TUTA....etwas anders ist es bei Rentnern, die ja vor Corona heutzutage so beweglich sind, daß der Hauptwohnsitz nur noch schwer auszumachen ist...allein die Enkel zu besuchen, nimmt ja schon ein gut Teil des Jahres in Anspruch ? 


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4 Jahren  ago  

Da wird das Thema recht gut erklärt, Steuer und SV Pflicht legen es gleich aus.

https://www.easydigitax.de/lebensmittelpunkt/

 

@Gloria

Ja ich habe so einen Fall erlebt. Ein früherer Kollege von mir wurde kurz nach dem er in Rente ging sehr krank (Blutkrebs). Als die Behandlungskosten explodierten kam ohne Vorwarnung die Sonderkündigung und wenn man eh sehr krank ist macht sowas die Sache nur schlimmer.