logo site
icon recherche
INFO FLASH
Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Allgemeines

Rechtsmittelbelehrung Pflicht?  

Profilbild von
Carina Menden
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass das mir die jemand beantworten kann.

In Deutschland muss ja jedem Verwaltungsakt (Steuerbescheid, Einstellungsbescheid, Urteile etc.) eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt/enthalten sein, der Empfänger muss also auf seine Rechte bzw. Möglichkeiten hingewiesen werden, wie und bis wann der Bescheid angefochten werden kann.

Muss das in Luxemburg auch so sein und ist ein Schreiben, was einen Bescheid darstellen soll, aber so eine Belehrung nicht enthält, sowas wie bei uns ein Verfahrensfehler und damit nichtig oder können die Luxemburger Behörden sich trotz fehlenden Hinweisen auf diesen Bescheid und entsprechenden Widerspruchsfristen berufen?

Ich weiß leider nicht, wo ich da suchen soll, zumal mir da echt die Sprachkenntnisse für fehlen.

Danke schon mal vorab!


Profilbild von
ondskapt
420 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

um welche Behörde handelt es sich?


Profilbild von
Carina Menden
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Zukunftskeess / Kindergeld 


Profilbild von