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SP98 geht in Luxemburg wieder zurück
Forum / Allgemeines

Steuerchat 10. März 2017 12-13 Uhr  

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pendler111
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7 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frau verdient im Homeoffice in D für eine Bank in Lux 400 € pro Monat für Schreibarbeiten (Diktate tippen). Wie und wo muss sie sich anmelden. Oder reicht es nur die in Rechnung gestellten Beträge in der gemeinsamen Steuererklärung unter Einkünfte anzugeben? Sind es dann eigentlich steuerbefreite (da <400 €) oder zu versteuernde Einkünfte?

Vielen Dank, super Service hier!


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7 Jahren  ago  

Martin113: Der Unterhalt wird - entgegen den Formulierungen auf dem Formular - grundsätzlich so anerkannt. Eine 50%-Grenze wird nicht geprüft. In diesem Fällen - also Eintragung in die Felder 1522 ff. - wird auch keine Zumutbarkeitsgrenze geprüft.

Gewerkschaftsbeiträge: Feld 753, aber nur, wenn Sie ingesamt über 540 € kommen, was meistens nicht der Fall ist.


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7 Jahren  ago  

Maruna 82: In Luxemburg wird es ja nicht mehr auf die Karte geschrieben. Also Deutschland.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich vermutet und befürchtet.

Das man bei der Steuererklärung eine gezahlte Steuer, die vom Netto abgezogen wird, nicht angeben darf, was quasi zu einer Besteuerung der Steuer führt, ist schon ein starkes Stück vom lux. Staat! Vielleicht berücksichtigt das lux. FA die gezahlte Haushaltsausgleichssteuer ja automatisch, was ich natürlich auch bezweife?


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7 Jahren  ago  

horn: das sieht nach einem Fall aus, wo man besser die Steuerklasse 1 wählt. Nachteil ca. 1500 € im Jahr.


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7 Jahren  ago  

SeWa: alle inländischen werden mitberechnet !!!


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evgnez
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7 Jahren  ago  

Hallo,

ich wohne in D, arbeite seit 3 Jahren in Lux als Anwalt und habe den sog. "Independent"-Status, zahle also meine MwSt, ESt und Sozialabgaben selbst. Da ich trotz eingereichten StErklärungen bisjetzt noch keinen Steuerbescheid aus Lux erhielt frage ich mich, wie sich mein Nettoverdienst ausrechnet?

Kann ich meine täglichen Fahrten D-Lux-D komplett von der Steuer absetzen oder gilt für mich eine Pauschale wie bei angestellten?

Vielen Dank im Voraus Stephan


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7 Jahren  ago  

Bergner: Der Minijob muss mitangegeben werden. DAs wirkt sich steuerlich aber kaum aus, da dann auch der Ehegattenfreibetrag von 4500 € abgezogen wird. Die Steuerklasse 2 ist nach wie vor günstiger.


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Grenzgaenger2014
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7 Jahren  ago  

Guten Tag Herr Wonnebauer,

wir haben letztes Jahr im August geheiratet, meine Frau hat Januar und Februar in D und den Rest des Jahres in L gearbeitet. Beide Bruttogehälter kämen zusammen auf knapp 93.000€ (Auf 100% hochgerechnet in Luxemburg). Sollte mit einer Nachzahlung gerechnet werden oder besteht evtl. die Möglichkeit, dass wir etwas zurückbekommen?

In einem "normalen" Jahr (Nicht wie in 2016 mit Hochzeit etc. in welchem man ja theoretisch Geld zurückbekommen müsste), mit welcher Summe an Rückzahlungen müssten wir in etwa rechnen (going forward)?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüsse,


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7 Jahren  ago  

Nordmarc: ja, im Zweifel im Erläuterungen beifügen, wenn der Platz nicht ausreicht.


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7 Jahren  ago  

talego 1: die selbständige Tätigkeit ist je nach Gewinn in LUxemburg sozialversicherungsrechtlich zu verbeitragen. Das heißt, man kann bestenfalls in D selbständig sein und DARF in die lux. Rentenkasse dafür einzahlen. Hier muss man konkret ausrechnen, ob sich das alles lohnt.


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nordmarc
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7 Jahren  ago  

Danke für die Info! Die Höchstbeträge für Hauspersonal und Kosten für Kinderaufbewahrung werden ja 2016 auf 5.400,00 € erhöht. Wenn man schon 5.400 € als Paar mit Kindern für die Kinderaufbewahrung geltend macht, wäre es ja ungerecht gegenüber Kinderlosen Ehepaaren, keinen Anteil mehr für das Hauspersonal absetzen zu können.


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MaxPek
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7 Jahren  ago  

Hallo Steuerlux, hier momo0808 haben Sie meine Frage übersehen. Sorry will nicht unhöflich sein


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7 Jahren  ago  

Momo0808: Man kann grundsätzlich nur 1 Wohnung absetzen, in der man wohnt. Das ist dann immer die Adresse auf der Seite 1 des Formulars. 2 Wohnungen gehen nicht.


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Anonyme

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7 Jahren  ago  

Fritzmann: Ja, Feld 1004. Das hat dann steuermildernde Auswirkungen.