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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Allgemeines

Steuerchat 25. November 12-13 Uhr"  

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7 Jahren  ago  

miezy: Ja, möglich. Zunächst wird ja für 2018 der STeuersatz festgelegt auf der Karte. Anschließend muss man die STeuererklärung abgeben. Wenn dann die deutschen EInkünfte höher sind, als ursprünglich angenommen, kann es auch zu Nachzahlungen kommen.


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7 Jahren  ago  

conternltc: Antwort wie an charyl175. Hängt von dt. Einkünften ab.


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DrPepper
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7 Jahren  ago  

Mit getrennt/gemeinsamer Veranlagung habe ich die erste Box auf Seite 4 des Vordrucks 100 gemeint:

"Partner (für Ansässige und Nichtansässige) - Wir beantragen die Zusammenveranlagung laut Artikel 3bis und 157ter (5) L.I.R. für das Steuerjahr 2015. Wir erklären, daß wir einen gemeinsamen Wohnsitz oder eine gemeinsame Wohnung teilten und daß die Lebensgemeinschaft vom Beginn bis zum Ablauf des Steuerjahres 2015 bestanden hat."

Sollte es angekreuzt werden?


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7 Jahren  ago  

In einem Fall hatten die Ehegatten in D und L je 70000 € Einkünfte. Hier lohnt es sich, auf die Steuerklasse 1 zu gehen, da der globale Steuersatz über 30% wäre. Das ist auch legitim und so von dem Gesetz vorgesehen. Der lux. Staat wie eigentlich max. die Prozente der Steuerklasse 1 erreichen.


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miezy
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7 Jahren  ago  

Wo finde ich die Tabellen wo die Steuersätze in Abhängigkeit vom Einkommen angegeben sind?


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7 Jahren  ago  

Dr. Pepper: meint die Seite 3. Das ist die Veranlagung für Partnerschaften, also Pacsen. Nach meiner Erfahrung lohnt sich das Pacsen in jedem FAll, wenn ein Partner in D und der andere L arbeitet. Wenn beide in L arbeiten ist der Steuerunterschied oft gar nicht so gross gegenüber der BEsteuerung in der Steuerklasse 1 (vielleicht 1000-2000 €). Muss man konkret nachrechnen.


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7 Jahren  ago  

miezy: man kann die Rechner benutzen http://www.impotsdirects.public.lu/baremes/personnes-physiques/index.html aber vorsicht: hier muss man schon das zu versteuernde Einkommen angeben


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EmilyTaw
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7 Jahren  ago  

Nochmals zur Abgabe der welweiten Einkünfte an das Luxemburger Finanzamt, bis wann spätestens muss man die notwendigen Angaben vornehmen und auf welches Jahr beziehen diese Angaben sich? Also bereits irgendwan bis spätestens Ende 2017 die welweiten Einkünfte von 2016 angeben oder erst Anfang 2018 die welweiten Einkünfte von 2016 angeben?


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miezy
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7 Jahren  ago  

Was ist eigentlich mit der Steuerklasse 1a? Bleibt die erhalten oder fällt diese weg?


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7 Jahren  ago  

der empfohlene Rechner ist aber wirklich unübersichtlich. Gibt es da etwas anderes?


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7 Jahren  ago  

der empfohlene Rechner ist aber wirklich unübersichtlich. Gibt es da etwas anderes?


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7 Jahren  ago  

ansonsten hatte ich ja den neuen Rechner für die Steuerreform genannt. Hier gibt man Bruttolöhne ein.


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7 Jahren  ago  

conternltc: Nein, das ist der einzige REchner mit den neuen Steuersätze. Ist halt viel Handarbeit und man muss viel Wissen, um damit umgehen zu können.


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7 Jahren  ago  

Die Rechner sind natürlich nicht für Grenzgänger gedacht.


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DrPepper
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7 Jahren  ago  

Zur 2018er-Reform:

Einkünfte aus DE (Einkommen der Frau, eigene Kapitalerträge auf deutschen Banken) werden in Lux als "steuerbefreute Einkünfte" angegeben, richtig?