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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Allgemeines

Steuerchat 25. November 12-13 Uhr"  

Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

M.E. werden mit dem neuen System rund 14.000 Grenzgänger, die bislang kein Interesse an einer lux. Steuererklärung hatten, dazu genötigt.


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7 Jahren  ago  

Die Frage ist, ob die 2. Stufe wirklich für 2018 in Kraft treten wird. Wie wollen die paar LEute im Büro RTS denn für 20.000-25.000 Verheiratete den globalen Steuersatz bearbeiten. Man wird sehen.


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7 Jahren  ago  

neuhier2013: Die hohe Nachzahlung ergibt sich ja schon aus der dt. Steuerklasse 3. Die meisten wollen schon das Jahr über die Steuern zahlen und wählen die 4. In 2017 bleibt alles beim Alten. In 2018 wird das darauf hinauslaufen, dass die Steuerklasse 1 günstiger ist und die Frage der Finanzverwaltung nach den globalen EInkünften nicht beantwortet.


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7 Jahren  ago  

noch zu neuhier2013: Die Steuerlast wird also ungefährt doppelt so hoch sein wie jetzt in der 1a, aber besser als der globalte Steuersatz, der wird wohl bei 30 % liegen.


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7 Jahren  ago  

Dr. Pepper, ja, denn das FA wil sehen, ob die 1a oder 2 gerechtfertig ist. Abschließend erfolgt dan n die Veranlagung als Nicht-Ansässiger.


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DrPepper
22 Messages

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7 Jahren  ago  

Das heißt nur in dem Formular zur Beantragung der Steuerklasse 2 (bereits getan), aber nicht in der Steuererklärung selbst? Oder muss es auch dort als "steuerbefreite Einkünfte" angegeben werden?


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7 Jahren  ago  

Es hätte schlimmer kommen können. Im umgekehrten Fall berechnet Deutschland nämlich bei Grenzgängern grundsätzlich die Steuerklasse 1. Erst mit der Steuererklärung kann man dann nachweisen, dass man 90% des HAUSHALTSEINKOMMENS in D erzielt. Mit diesem System würde Luxemburg auch die Steuerverwaltung nicht so herausfordern.


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Marnika
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7 Jahren  ago  

Verstehe ich das richtig, dass die Luxemburger Behörden die Einkünfte des Ehepartners aus D selbstständig erfragen und der Grenzgänger keine weiteren Pflichten hier hat? Meine Frau macht in 2017 Elternzeit in D, erhält also nur Elterngeld. Werde ich (AN in LUX) in 2018 dann steuerlich so behandelt, als ob meine Frau in 2017 keinerlei Einnahmen hatte?


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7 Jahren  ago  

Dr. Pepper: Nein in beiden. Denn erst wird ja die Steuerklasse beantragt beim Büro RTS. Die Steuererklärung wird dann beim Büro Z abgegeben, wenn in den Vorjahren das auch schon erfolgte. Dort kommt es dann auf die Jahreszahlen an.


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7 Jahren  ago  

Marnika: Ja, so sehe ich das. Elterngeld fällt in L nicht unter den globalen Steuersatz.


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7 Jahren  ago  

Sonst noch Fragen?


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7 Jahren  ago  

Alle scheinen "bedient" zu sein, im doppelten Sinne des Wortes.


Anonymous
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7 Jahren  ago  

Aber Fakt ist auch, dass die Grenzgänger tatsächlich in all den Jahres besser gestellt wurden - wohl eher aus Versehen - als die Inländer.


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Eddy Thor
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7 Jahren  ago  

Gibt es noch Fragen?


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CharlesLib
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7 Jahren  ago  

danke steuerlux