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Forum / Allgemeines

Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland  

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PrivateFrage
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4 Jahren  ago  

Hallo, liebes Forum.

Aufgrund einer neuen privaten Situation möchte ich ab jetzt fest nach Deutschland ziehen. Ich habe das Forum durchsucht und bin ein Jahr zurückgegangen (mehr würde keinen Sinn machen, da sich die Gesetze in beiden Ländern ja auch oft ändern). Ich fand auch nur Fälle von Leuten die in Luxemburg wohnen und in Deutschland arbeiten oder in Deutschland wohnten und nach Luxemburg ziehen wollten. Meinen konkreten Fall gab es nicht.  Hoffe, ich darf trotzdem einen Thread aufmachen. Ich habe schon viele Seiten (guichet.lu etc.) durchgelesen, möchte mich aber noch bei Leuten versichern, die Ähnliches auch durchgemacht haben. Gab halt vorner ne wenig bis nicht genutzte Wohnung (da noch nicht fertig + Lockdown), das wird sich jetzt ändern, heißt ab jetzt wird Deutschland mein Lebensmittelpunkt werden, da ich jetzt auch fest mit Partner da wohnen möchte.

Ich arbeite in Luxemburg als Angestellter, habe keinerlei andere Einkommen und will mich jetzt gern abmelden. Folgendes hab ich jetzt herausgefunden, was ich jetzt machen muss:

  1. Mich in Luxemburg abmelden
  2. In Deutschland ist die Wohnung eh schon gemeldet. Muss ich hier noch was machen?
  3. Mein Auto in Deutschland ummelden. Soweit ich in anderen Forenbeiträgen gelesen haben, werden die Platten ausgetauscht (L>D) und man muss zum Tüv.
  4. Den Ausweis umschreiben lassen, damit die Adresse aktualisiert wird. Was mich verwirrt: Auf der luxemburgischen Homepage stand dass ein Auweis nicht zwingend ist. Das würde mich doch sehr wundern, vor allem weil ich es auch als wichtig erachte, so ein Dokument stets mit sich zu führen.
  5. Sich auf der Krankenkasse ummelden.
  6. Dem Arbeitgeber Bescheid geben. Hier krieg ich soweit ich weiß eine neue Steuernummer.

Meine Frage ist: Habe ich etwas vergessen?

Steuertechnisch dürfte sich ja nicht ändern, weil ich steuerrechtlich immer noch ledig bin und es wie bereits erwähnt von dieser Warte hier gar keine anderen Einkommen (halt nur mein Gehalt aus Luxemburg) gibt. Wir sind zudem auch nicht verheiratet oder in einer Partnerschaft eingetragen, somit dürfte ja auch das neue luxemburgische Gesetz nicht gelten, da ich ja sowieso Steuerklasse 1 bin und somit auch bleibe. Damit bleibt ja mein ganzes Einkommen wegen Doppelsteuerabkommen in Luxemburg versteuert oder? Ich habe gehört, dass dieses bei der Rente später anders sein wird, aber das ist ja noch lange hin.

Frage bisher: Ist das bisher alles richtig oder hab ich was vergessen? Verhalte ich mich so richtig? Ich will ja keinen Ärger. 🙂

Dann hab ich eine allgemeine Frage: Steuertechnisch sind zwei Wohnsitze ja möglich, wobei ja ein Sitz als Lebensmittelpunkt nach Eu-Recht gewertet wird. Wieso wird das nicht von beiden Ländern reflektiert? Zumindest offiziell findet man da ja gar nichts zu, außer auf der Seite der EU.

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten und sorry, falls ich Umstände mache.

Liebe Grüße und Danke im Voraus.


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oernie1
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4 Jahren  ago  

https://lmgtfy.com/?q=experts+asserment%C3%A9s+luxembourg


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oernie1
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4 Jahren  ago  

du musst Dich natürlich auch in D. anmelden. Abmeldebescheinigung von L. mitnehmen

fürs Auto brauchst du auch eine deutsche Versicherung. TUEV nicht unbedingt falls das Auto neueren Baujahres ist. COC brauchst Du noch für die Anmeldung in D.

der lux. Ausweis wird nicht umgeschrieben. Du bist ja umgemeldet in L. dh. die Behörden haben Deine neue Anschrift in D. Wenn der Ausweis abläuft, der neue stellt Dir der "guichet" aus, in der rue Notre Dame in Lux-Stadt, nicht mehr die Gemeinde in L.

Führerschein solltest Du auch umschreiben lassen. Nicht unbedingt erforderlich, aber falls Du Deinen L-Füherschein verlieren würdest (zB Geldbeutel geklaut oder so) oder er abläuft, dann hast Du das Problem dass L kein Duplikat ausstellen kann oder ihn nicht verlängern kann weil Du nicht mehr in L. gemeldet bist. Und von der deutschen Seite kann Dir dann auch keiner helfen.

Du brauchst auch eine deutsche Krankenversicherung (für Behandlungen in D.). Kostet nix, Du musst Dir ein Formular bei der CNS runterladen, ausfüllen und an die deutsche KK schicken die Du Dir ausgesucht hast.


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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: oernie1

bitte erstes Posting nicht beachten.

 


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PrivateFrage
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4 Jahren  ago  

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Antwort 1 ist nun mal leider da, komme also nicht ganz herum. 😉 Aber ich denke es ging aus meiner Antwort hervor, dass ich mich durchaus eingelesen habe. 🙂

1) Wegen der Versicherung: Ich habe eine Vollkasko, ich denke die dürfte ich behalten kann. (hab ich selbst gegoogelt ;)) Die Haftpflicht werde ich wohl ummelden müssen. Ich werde da mal bei der Versicherung anrufen.

2) Das mit dem Ausweisund dem Führschein ist klasse zu wissen. Dankeschön.

3) Brauch ich das Dokument auch wenn ich bisher nur luxemburgische Ärzte habe und behalten will? Du hast natürlich Recht: Es ist sinnvoller, da ich sicher auch mal einen Arzt im Ausland brauchen könnte.

Wie gesagt: Vielen, vielen Dank für die hilfreiche Antwort. 🙂 Manchmal sind halt persönliche Antworten klarer als das Beamtendeutsch von Behörden, daher wollte ich nur sicher sein, das meiste richtig verstanden zu haben. Hat mir sehr geholfen!

Liebe Grüße und  besten Dank.

 

 


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PrivateFrage
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4 Jahren  ago  

Wegen der Krankenkasse: Ich habe da bisher vor allem das S1-Dokument im Auge. Achja: Kann ich in Luxemburg trotzdem eine Zusatzversicherung wie die Absicherung bei der CMCM haben?

Sorry für den Doppelpost, aber scheinbar kann man Beiträge nicht editieren.


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oernie1
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4 Jahren  ago  

wegen Versicherung: theoretisch könntest Du die Vollkasko beim Versicherer in L. belassen. Aber:1) ist der dazu bereit? 2) eventuell in D. doch günstiger, und eventuell im Schadensfall praktischer.

Krankenkasse: es wird passieren dass Du in D. zum Arzt musst oder einen Notfall erleidest (zB unverschuldeter Verkehrsunfall, Unfall im Haus etc.). Das wird dann zum ungünstigsten Zeitpunkt ziemlich kompliziert ohne deutsche KV. Mit dem deutschen KKKärtchen bist Du allerdings nur in D. versichert. Für das restliche Ausland (inklusive Luxemburg) brauchst Du weiterhin das L. KKKärtchen. also S1 Formular ausfüllen und bei einer deutschen KK Mitglied werden. Am Besten noch mit einer die sich mit Grenzgängern auskennt. CMCM ist weiterhin möglich. Erkundige Dich aber wegen Leistungen in D. seitens der CMCM. Die Statuten der CMCM sind doch eher auf Luxemburg ausgelegt.