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Forum / Alltag

Professionelle Nachlassregelung eines Grenzgängers  

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OlafMarschall1900
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

Ich bitte euch um Rat bei folgendem Szenario.

 

Ehegatte 1 stirbt unerwartet. Es sind keine weiteren Vorkehrungen getroffen. Bis dahin Arbeitnehmer in Lux.

Ehegatte 2 ist sehr unselbstständig, nicht der Deutschen Sprache mächtig (Bekannte Übersetzerin vorhanden) und möchte so schnell wie möglich zurück ins Heimatland.

Es gibt keine Kinder.

 

Aufgabengebiet:

 

  • Nachlassregelung allgemein
  • Sichtung der Vermögensverhältnisse
  • Sichtung der Unterlagen, um Vertragspartner zeitnah über Ableben von Ehegatte 1 zu informieren.
  • Beantragung / Durchsetzung der Witwenrente in Luxemburg
  • Verkauf von zwei Autos
  • Auflösung einer Mietwohnung

 

Gibt es in diesem Fall eine Berufsgruppe, die so etwas professionell in die Hand nimmt?

Eventuell hat jemand schon solch eine Erfahrung gemacht und kann einen konkreten Tipp geben.

Es geht nicht um eine Unterstützung, sondern es muss jemand übernehmen. Ehegatte 2 ist dazu schlichtweg nicht in der Lage. Natürlich ist Kapital vorhanden, um entsprechend zu vergüten.

 

Beste Grüße


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3 Jahren  ago  

Das kann grundsätzlich ein Anwalt übernehmen, kosted aber was.


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Nittelchen
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3 Jahren  ago  

Hallo,

Ihre Anfrage liegt zwei Monate zurück. Sollte sie noch aktuell sein, kann ich Ihnen bzw. Ihren Freunden meine Hilfe anbieten. Ich bin professionelle Nachlassbearbeiterin mit über 30jähriger Berufserfahrung, u.a. als Nachlasspflegerin beim AG Frankfurt und in diversen Nachlassabteilungen von Banken und Investmentunternehmen, auch in Luxemburg. Ich kenne also sowohl das Deutsche, als auch das Luxemburger Erbrecht und weiß über das Handling mit verschiedenen Institutionen, uvm..

Sehr erfolgreich, seit 1992, habe ich auch freiberuflich private Nachlässe in jedweder Form erfolgreich abgewickelt. Darunter war ein Bundesrichter, ein Geschäftsführer der Apothekervereinigung, diverse weitere Nachlässe mit Abwicklungen für Erbengemeinschaften Deutschland und Europaweit. Ich kann Dinge anstoßen und bewirken, die selbst ein Fachanwalt nicht kann bzw. darf.

Natürlich ist eine solche und vor allem umfangreiche Erben-Nachlassbearbeitung nicht kostenfrei. Beim Rechtsanwalt zahlen Sie nach Gebührenordnung bzw. nach Vereinbarung. Ich mache mir vor Annahme eines Auftrages ein umfassendes Bild, was alles getan werden muss und wie lange ca. die Abwicklung dauert. Daran orientiert sich meine Provision. In der Regel entstehen Kosten zwischen 2,5% bis maximal 4% vom Nachlasswert. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Im Übrigen kümmere ich mich auch gerne um eine Nachlass-Steuererklärung. Hier kann man ganz viel sparen, minimieren oder gar nicht berechnen.

Sollten Sie Interesse haben, senden Sie mir der Einfachheit halber eine Mail an [email protected] und ich sende Ihnen unverbindlich meine Unterlagen zur Einsicht und Entscheidung.


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Nittelchen
2 Messages

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3 Jahren  ago  

PS: Ich habe durch Zufall Ihre Anfrage heute zur Kenntnis bekommen. Wobei ich glaube, dass es keine Zufälle gibt. Gerne übersende ich Ihnen auch eine Referenzliste. Und Übrigens, es spielt keine Rolle von wo aus ich agiere. Ich bin in ganz Deutschland und den angrenzenden Ländern wie Luxemburg, Belgien, Schweiz, FL, Niederlande, Österreich aktiv und kenne mich entsprechend mit den jeweiligen Erbrechten, Steuerrechten, etc. aus!

Viele Grüße

"Nittelchen"


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Vera79
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3 Jahren  ago  

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/nachlass/nachlassverwalter.html

Wer bestellt einen Nachlassverwalter?

Bestellt wird der Nachlassverwalter vom zuständigen Nachlassgericht. Nachdem ein Antrag abgegeben wurde, sucht das Nachlassgericht nach einem passenden Verwalter für den jeweiligen Nachlass.

Der Antrag auf einen Nachlassverwalter kann nur von Erben und Nachlassgläubigern aus den oben genannten Gründen gestellt werden. Bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Antrag auf einen Nachlassverwalter zustimmen und diesen gemeinschaftlich stellen.

 

Wie beantrage ich einen Nachlassverwalter?

Ein Nachlassverwalter wird nur dann eingesetzt, wenn Erben oder Gläubiger einen Antrag auf Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Dafür muss ein Schreiben aufgesetzt und an das zuständige Gericht gesendet werden. Neben persönlichen Angaben zur Person sowie zum Erblasser müssen Gründe für die Bestellung eines Nachlassverwalters – z. B. Unübersichtlichkeit des Nachlasses – angegeben werden. Ist dem Antragsteller eine befähigte Person für diese Aufgabe bekannt, kann diese optional im Antrag auf Nachlassverwaltung genannt werden.

Ein Beispiel für ein solches Schreiben finden Sie hier:

An das Amtsgericht

– Nachlassgericht –

vollständige Anschrift

 

Antrag auf eine Nachlassverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich (Vor- und Zunahme), wohnhaft in (Ort), die Verwaltung des Nachlasses für den am (Datum) verstorbenen Erblasser (Vor- und Zunahme). 

Aus dem am (Datum) eröffneten Testament durch das Nachlassgericht in (Stadt) mit dem Aktenzeichen AZ (Nummer) geht hervor, dass ich Alleinerbe meines/meiner (Verwandtschaftsgrad) bin. 

Da ich die persönliche Erbenhaftung ausschließen möchte und mir der Umfang der Nachlassverbindlichkeiten nicht bekannt ist, stelle ich hiermit den Antrag zur Anordnung einer Nachlassverwaltung über den oben genannten Nachlass. 

Der mir bekannte Anwalt (Vor- und Zunahme) besitzt bereits ausreichende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Nachlassverwaltung. Daher schlage ich diesen als Nachlassverwalter vor.

 

Mit freundlichen Grüßen