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Forum / Arbeitswelt

Doppelbesteuerungsabkommen  

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dini87
26 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

hat jemand eventuell schon eine Info darüber, wie es sich mit der Aufkündigung des DBA zum 31.08. verhält? Mein letzter Infostand war, dass bis 31.08. alle Auslandstage nicht in D zu versteuern sind und ab dem 01.09. die 19 Tage Regelung wieder in Kraft tritt.

Im Zuge der steigenden Fallzahlen in Deutschland stehe ich dem ganzen etwas kritisch gegenüber, zumal ich auch schwanger bin und keine Lust auf eine Ansteckung im Büro oder im Bus habe....

 

Danke für eure Antworten

 

LG und einen schönen Sonntag

DINI


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Sarceni
137 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Dini87,

woher hast du die Info mit dem 31. August?

Die deutsch-luxemburgische DBA-Sondervereinbarung  (Verständigungsvereinbarung vom 3. April 2020) wegen Covid-19 verlängert sich seit der ersten Fälligkeit 30. April 2020 automatisch um einen Monat, wenn sie nicht mindestens eine Woche vor Monatsende gekündigt wird.

Wie du schon geschrieben hast: Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Verständigungsvereinbarung zum 31. August 2020 ausläuft.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-04-06-entlastung-der-grenzueberschreitend-taetigen-arbeitnehmer-innen-im-hinblick-auf-die-massnahmen-zur-bekaempfung-der-Covid-19-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Vereinbarung zwischen Deutschland und Belgien muss jeweils mindestens eine Woche vor Monatsende aktiv verlängert werden, um bis zum nächsten Monatsultimo zu gelten.

Die Vereinbarung zwischen Frankreich und Luxemburg läuft tatsächlich zum 31. Aug. aus und müsste ggf. aktiv verlängert werden. Das ist bisher noch nicht geschehen.

Aber wir sind ja hier im Forum für Grenzgänger aus Deutschland nach Luxemburg.


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dini87
26 Messages

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4 Jahren  ago  

Ja, ich dachte auch, dass die Vereinbarung automatisch um einen Monat verlängert wird, wenn nicht innerhalb einer Woche vor Ende des Monats gekündigt wird. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass die Vereinbarung analog zu Frankreich nur bis 31.08 gilt und hiernach erneut beantragt werden müsste. Finde den Artikel dazu gerade nicht mehr, vielleicht war es auch eine falschinfo und deswegen ist der Artikel verschwunden 🙂 


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Di Kay
39 Messages

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4 Jahren  ago  

Verlängert sich immer automatisch, solange es nicht 1 Woche vor Ablauf gekündigt wird. Ihr seid doch in der Lage das BMF-Schreiben zu lesen...?!?!


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DrKloebner
8 Messages

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4 Jahren  ago  

die Frage ist wohl eher, wie bzw. wo wird kommuniziert, dass das Abkommen gekündigt wurde.


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info
3568 Messages

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4 Jahren  ago  

da:

https://guichet.public.lu/de/support/coronavirus/corona-virus-pme.html


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freeman1979
33 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo, hier wurde veröffnetlich, dass Lux mit Bel, Fra und Deu die Verständigungsvereinbarung bzgl Home Office bis zum 31.12.2020 verlängert hat.

https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/grenzgaenger-regelung-fuer-home-office-verlaengert/

https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2020/08-aout/25-teletravail-france.html

Weiß jemand, ob das auch von irgendwo von einer deutschen Behörde bestätigt ist?

Danke!


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Saar74
67 Messages

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4 Jahren  ago  

evtl hier bzgl. der Sozialversicherung:

https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronainfo/coronaav/coronaav.html

und die DBA Verständigungsvereinbarung ist davon nicht betroffen.... da lassen wir uns weiterhin alle 4 Wochen überraschen...

 


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PsstGeheim
760 Messages

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4 Jahren  ago  

Dabei geht es nur um die Aussetzung der Sozialversicherungsgrenze von 25%. Das hat mit den Steuern erstmal nichts zu tun. Steuerlich bleibt es dabei, dass mit Frankreich und Belgien eine Verlängerung bis Jahresende vereinbart wurde, mit Deutschland jedoch von vornherein ein sich automatisch verlängerndes Abkommen geschlossen wurde. Die deutschen Grenzgänger müssen also weiterhin hoffen, dass niemand kündigt.


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freeman1979
33 Messages

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4 Jahren  ago  

ok, danke