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Forum / Arbeitswelt

Sonderurlaub bei Ladung als Zeuge vor Gericht  

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supreme8000
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5 Jahren  ago  

Hi,

ich bin als wichtiger Zeuge vom Amtsgericht Bitburg geladen worden.

Ich interpretiere den Text im Guichet.lu so, dass mir ein Tag Sonderurlaub zusteht. Leider wurde mir dies vom AG abgelehnt mit dem Argument, ein halber Tag würde reichen...

Ja was denn nun ? Wenn mir per Gesetz ein Tag Sonderurlaub zusteht, dann ist es ein Tag und nicht ein halber. Auch wenn der AG meint, dass der halbe Tag Sonderurlaub langen würde.

Ich muss mich doch auch auf die Zeugenaussage vorbereiten um in Ruhe eine wichtige Zeugenaussage machen zu können.

Kann mir eine Person helfen und mir sagen wie es sich jetzt, per Gesetz verhält. Am besten noch mit einem Beispiel oder dem passenden Gesetzestext.

Danke an alle !


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3568 Messages

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5 Jahren  ago  

Dein AG muss dich für die Verhandlung freistellen, die Dauer ist auf deinem Zeugenbogen vermerkt, mehr muss der AG nicht machen. Dauert deine Aussage zb nur 15 min dann ist Fahrzeit + 15 min dein Anspruch.

übrigens braucht es keine Vorbereitung um die Wahrheit zu sagen. Ganz im Gegensatz zur Unwahrheit, die will gut Vorbereitet werden.