Hallo zusammen,
ich möchte kurz allen, die Probleme mit der deutschen Seite beim Bezug des Luxemburgischen Elternurlaubs haben/hatten, mitteilen, dass ein Bezug (in meinem Fall Vater, in Lux arbeitend) der Elternurlaubsentschädigung keine Auswirkungen auf die Berechnung des Partners (etwa meine Frau, in D arbeitend) hat.
Wir haben ein Schreiben erhalten in dem bei uns ein Anerkenntnis erfolgt. Wir hatten uns außergerichtlich auf 11,5 Monate (von 12, die meiner Frau zuständen) mit dem Leiter des Landesjugendamtes RLP geeinigt um nicht noch weitere Instanzen zu durchlaufen. Bin zwar kein Jurist, aber es scheint so, dass das Elterngeld des "Deutschen" Beziehers nicht mit der Luxemburger Elternurlaub-Entschädigung verrechnet werden kann/darf...
Für die Interessierten: Der Bund hat in unserem Fall seine Haltung aufgegeben und es wurde der Fall LSG L2EG3/18 als Referenz genannt (was immer das heißt).
Also nicht aufgeben liebe Eltern und die, die es noch werden möchten!