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Der SP 98 steigt um einige Cent
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Ay Sin
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5 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann Arbeitet seit Dezember 2018 in Luxemburg. Vorher haben wir in Deutschland gelebt und sind in Deutschland gemeldet. Wir bekommen in Deutschland Kindergeld. Seit Februar leben wir in Luxemburg und sind auch in Luxemburg gemeldet.  Sein Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in einem Drittstaat                     ( außerhalb der EU). Seine Sozialabgaben werden im Drittstaat gezahlt. Steuern zahlen wir in in beiden Ländern bzw. in drei Ländern weil wir in Deutschland  noch Mieteinnahmen haben.

Es gibt ein bilaterales Sozialabkommen zwischen beiden Staaten ( Drittland und Luxemburg). Ich selber bin Deutsche Staatsbürgerin.

Wir haben einen Antrag auf Kindergeld gestellt aber der wurde abgelehnt weil mein Mann keine Sozialabgaben in Luxemburg bezahlt.

Meine Fragen:

ist das so richtig? Reicht hier nicht das Abkommen beider Staaten?

Falls es so ist bzgl. der Sozialabgaben, würde mein Kind kein Kindergeld bekommen weil ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe und auch in Luxemburg lebe bzw. unser Kind?

 

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!

 

 


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5 Jahren  ago  

Ihr lebt in Luxemburg und dein Mann arbeitet in Luxemburg und damit ist die Sozialversicherungspflicht eindeutig beim Wohnland und dem sg Lebensmittelpunkt. Die Firma muss deinen Mann also in Luxemburg anmelden und damit ist dein Problem gelöst.