logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung in LUX behalten, bei Arbeit in Deutschland  

Profilbild von
David Veit
2 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hallo zusammen,

ich bin Deutscher und habe lange in Luxemburg gearbeitet. Nun bietet sich mir eine Stelle in Deutschland an, aber  ich würde gerne weiterhin in Luxmeburg zu meinem Arzt gehen. Gibt es eine Möglichkeit weiter über CNS versichert zu sein, wenn man nicht mehr in Luxemburg arbeitet? Oder kann man sonst irgendwie weiterhin in Luxemburg zum Arzt gehen?

 

Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank!


Profilbild von
info
3674 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Bei der CNS kannst du nicht versichert werden, aber deine deutsche KV kannst du ja ohne Problem in Luxemburg nutzen. Aber aufpassen, die uebernimmt nur die Kosten in der Hoehe wie in Deutschland abgerechnet wird.


Profilbild von
David Veit
2 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hi,das wusste ich ja gar nicht, dass das geht. Damit ist meine Frage ja schon beantwortet.

Vielen Dank! 🙂


Profilbild von
berka24
5 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Ja du kannst in der Krankenkasse bleiben aber das ist viel zu teuer. Der Beitrag erhöht sich um das doppelte. 


Profilbild von
Maisy
164 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Du darfst nur in enem Land hauptversichert sein.

Da gab es aber 2 Urteile des europäischen Gerichtshofes.

https://www.europa-mobil.de/eu-eugh-entscheidungen/Soziale-Sicherheit/Krankenversicherung/Decker-Kohll-Kostenerstattung-Krankenkasse/

 

 


Profilbild von
info
3674 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

@Maisy

Das ist nur halb richtig, man kann nur in einem Land gesetzlich krankenversichert sein. Es steht jedem frei sich freiwillig zusaetzlich in einem anderen Land zu versichern. Wer will kann sich gerne in D bei der AOK freiwillig versichern.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hab keine  Erfahrungen damit, aber mit dem Formular S3 sollte das m.E. gehen:

https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/s3/

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

… mit folgenden Einschränkungen: 

„Die Aufnahme einer neuen Behandlung ist in dem Staat Ihrer ehemaligen Erwerbstätigkeit möglich, wenn die Versicherten dort in den letzten fünf Jahren vor Beginn Ihrer Alters- oder Invaliditätsrente mindestens zwei Jahre als Grenzgänger gearbeitet haben. “


Profilbild von
tuggi70
10 Messages

Offline

1 Woche  ago  

In Luxemburg können Sie sich nicht freiwillig krankenversichern wenn sie in einem anderen Land arbeiten weil es in luxemburg nur die gesetzliche Krankenkasse gibt (entwerder obligatorisch über Ihr Einkommen, oder freiwillig wenn sie sonst nicht arbeiten).Wenn Sie in L wohnen und in D arbeiten ist es natürlich etwas anderes, dann stellt die D-Kasse ein S1 aus für die Luxemburger Kasse, so wie es umgedreht für die "normalen" Grenzgänger ist.


Profilbild von
Claus Fournier
1 Messages

Offline

2 Tagen  ago  

Hallo, das ist mit dem Formular S3 möglich. Es gibt Vorraussetzungen, aber das müsste klappen. Bei mir auch. Man möchte es ermöglichen, eine Behandlung bei einem Luxemburger Arzt fortzusetzen. Der Beitrag ist frei. Neue Behandlungen geht glaub ich nicht. Gruß Claus