Hallo,
Ich habe in Luxemburg gearbeitet, wohne in Deutschland. Seit März 2021 bin ich aus psychischen Gründen Krank geschrieben. Seit Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten ich Krankengeld von der CNS. Zu Ende November 2021 wurde ich vom Arbeitgeber gekündigt.
Nun habe ich von der Deutschen Rentenversicherung Bund Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen, 6 Monate ambulant als Pendler.
Jetzt ist nur noch nicht ganz klar, ob ich dann auch Anspruch auf Übergangsgeld seitens der DRV habe. Während einer Medizinischen Reha in 2021 hatte ich den Anspruch nicht, da lief das Krankengeld von der CNS einfach weiter.
Bei LTA Maßnahmen soll das wohl anders sein, da es da -anders als bei der medizinischen Reha- nicht drauf ankommt, ob vorher Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.
Das Krankengeld läuft derzeit noch bis zum 04.04.2022, ab 05.04.2022 startet die LTA.
Nun bekomme ich unterschiedliche Aussagen, ob mir nun Übergangsgeld zusteht oder nicht. Gefunden hatte ich diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/uebergangsgeld-48.html laut dem sollte das ja eigentlich kein Problem sein. Die Fachabteilung der DRV ist den Anspruch aber noch am prüfen, seit mehreren Wochen nun. An anderer Stelle habe ich auch was gefunden, dass die DRV wohl aufgrund Europarechtlichen Regeln nicht der zuständige Träger fürs Übergangsgeld sei. Auch von Mitarbeitern des Rehainformationszentrums der DRV habe ich nun unterschiedliche Aussagen erhalten.
Aber was stimmt nun? Hatte jemand schonmal so einen Fall und kann mir da helfen?