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Forum / Mobilität

Wohnen in Frankreich, aber Auto mit Luxemburger Jennzeichen  

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Finn You
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3 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen,

ich hätte eine Frage. Ich wohne in Frankreich, aber ich bin mit einem auf meiner Mutter zugelassenem Wagen mit luxemburger Kennzeichen unterwegs. Meine Mutter wohnt in Luxemburg. Nun hat mir ein Kollege mitgeteilt, dass ich damit nicht legal unterwegs wäre und mal Probleme in Frankreich bekommen könnte wenn ich da von der Douane angehalten werden würde.

Ich habe das in der Kontrolstation in Sandweiler nachgefragt und die sagten, das wäre aber in Ordnung.

Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen und sagen welche Aussage zutrifft?

Vielen lieben Dank


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oernie1
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3 Jahren  ago  

den luxemburger Behörden ist es egal, du (oder deine Mutter) zahlst denen ja die Steuer. Ruf doch mal bei den französischen Behörden an und frage die um ihre Meinung ;-).

es ist Steuerhinterziehung. Du darfst nicht dauerhaft als französischer Einwohner mit einem Fahrzeug (in Frankreich) fahren das nicht in Frankreich zugelassen ist.


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Finn You
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3 Jahren  ago  

vielen Dank für die Antwort. Im Internet hatte ich nicht viel darüber gefunden, nur immer irgendwelche Texte mit dem eigenen Wagen, aber nicht wie es ist, wenn der Wagen auf jemand anders angemeldet ist.


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info
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3 Jahren  ago  

Da du nicht der Halter des Fahrzeuges bist sondern "nur" der Fahrer ist die Sache zunächst mal ok, im Prinzip wie ein Firmenfahrzeug das ja auch auf den Halter (Firma) in Luxemburg angemeldet bleibt.


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Finn You
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3 Jahren  ago  

Aber mir wurde gesagt, da es sich um eine Privatperson handelt, dürfte meine Mutter mir den Wagen nur in dem Land ausleihen wo sie wohnhaft ist, jedoch nicht über die Grenze hinaus.


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Finn You
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3 Jahren  ago  

Der Kollege hatte anscheinend das Problem aber in Deutschland. Der Zoll hatte ihm Steuerhinterziehung vorgeworfen, da er mit dem Wagen einer Privatperson unterwegs war die in Luxemburg wohnt, er aber in Deutschland wohnt.


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info
3568 Messages

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3 Jahren  ago  

Wenn wir jetzt auf Deutschland wechseln verweise ich auf den Zoll:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Auslaendische-Fahrzeuge/auslaendische-fahrzeuge.html


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Finn You
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3 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank für eure Auskunft.

Nachdem ich hier auf folgender Seite gelesen habe (Punkt: Fallbeispiele: mit einem ausgeliehenen Fahrzeug ins Nachbarland > Frankreich), dass es nicht erlaubt ist, habe ich bei der Douane nachgefragt und die haben mir zu verstehen gegeben, dass es verboten ist.

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/wissenswertes/fahrzeugvorschriften/ausgeliehenes-fahrzeug.php#anchor_3c02ab94_Accordion-Frankreich

Fazit: In Frankreich ist es verboten, wenn der Fahrer mit einem ausländischen Privatwagen in Frankreich unterwegs und der Besitzer keinen Wohnsitz in Frankreich hat. Einzige Ausnahmen sind, dass der Besitzer im Wagen sitzen muss oder es sich ein Firmenwagen handelt.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 268 Messages

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3 Jahren  ago  

In Luxemburg ist es ebenfalls verboten und die Polizei lauert Expats mit ausländischen Kennzeichen von außerhalb der Region auch gerne mal an der Garageneinfahrt von Banken auf.