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Forum / Steuern und Finanzen

ALG 1 in Lux Steuererklärung Zusammenveranlagung  

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Tintenfisch
14 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin noch recht neu in Luxembourg und hoffe, auf eure kollektive Weisheit zurückgreifen zu können. Ich arbeite in Lux und muss demnächst meine erste Steuererklärung dort machen. Meine Frau ist in Deutschland arbeitslos gemeldet und erhält ALG1. Muss ich diese Einkünfte als steuerbefreut in der Erklärung in Luxembourg angeben? Theoretisch ist dieses "Einkommen" ja schon in DE versteuert. Mit der Berücksichtigung käme dann auch nicht mehr 90% des Haushaltseinkommens aus Lux. Weiß zufällig jemand etwas über dieses Thema und was ich hier machen muss?

Danke schonmal!


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info
3568 Messages

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4 Jahren  ago  

1. die 90% Grenze hast du falsch verstanden, die bezieht sich nur auf dein Einkommen 

2. ALG1 kommt in der Erklärung zu dem Einkommen deiner Frau, als bereits versteuertes ausländisches Einkommen

3. best case, du hast bereits eine Steuererklärung von deiner Frau als Anlage zum beifügen


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corvin
125 Messages

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4 Jahren  ago  

Hi,

die Einkünfte sind als steuerfreie Einkünfte anzugeben und unterliegen so dem Progressionsvorbehalt. Ist genau gleich wie im deutschen Steuerrecht auch.

Wie INFO schreibt, gelten die 90% nur für Dich, ggf. solltest du aufpassen dass Deine Frau nicht mehr als 50% der Haushaltseinkünfte hat (unwahrscheinlich bei ALGI), dann sind die Abzugsmöglichkeiten der Sonderausgaben nicht mehr so gut...

Gruß

Corvin